3003.3-J
Änderung der Generalaktenverfügung für die Justizverwaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 29. Mai 2017, Az. B3 - 1456 - VI - 1762/2017
Das Verzeichnis der außerdeutschen Länder (Anlage zum Generalaktenplan) ist neu gefasst worden.
Nachstehend wird die Neufassung des Verzeichnisses der außerdeutschen Länder bekanntgemacht. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Mai 2017 tritt das Verzeichnis der außerdeutschen Länder in der Fassung der Bekanntmachung über die Änderung der Generalaktenverfügung für die Justizverwaltung vom 28. Januar 2016 (JMBl. S. 10) außer Kraft.