Veröffentlichung JMBl. 2017/05 S. 81 vom 07.06.2017

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Az. B2 - 3200 - VI - 11414/2016
3003.1-J
3003.1-J
Änderung der Bekanntmachung über
Zentrale Verwaltungseinrichtungen der bayerischen Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 7. Juni 2017, Az. B2 - 3200 - VI - 11414/2016
1.
Die Bekanntmachung über Zentrale Verwaltungseinrichtungen der bayerischen Justiz vom 17. Oktober 2013 (JMBl. S. 154) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
„1.1
Oberlandesgericht München
Zentrale Koordinierungsstelle
Bewährungshilfe (ZKB);“.
1.2
In Nr. 1.2 werden die Wörter „- IT-Beratungsstelle der bayerischen Justiz (IBS)“ durch die Wörter „IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz (Jus-IT)“ ersetzt.
1.3
In Nr. 1.3 zweiter Spiegelstrich werden die Wörter „Justizschule Pegnitz“ durch das Wort „Justizakademie“ ersetzt.
1.4
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In Abs. 2 werden die Wörter „15. Januar 2003, JMBl S. 30, geändert durch Bekanntmachung vom 28. Juni 2004, JMBl S. 132“ durch die Wörter „16. Februar 2017, JMBl. S. 18“ ersetzt.
1.4.2
Abs. 3 wird aufgehoben.
1.5
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.5.1
Im zweiten Halbsatz werden die Wörter „die Gemeinsame IT-Stelle“ durch die Wörter „das IT-Servicezentrum“ und das Wort „München“ durch das Wort „Nürnberg“ ersetzt.
1.5.2
Es wird folgender Satz angefügt:
„Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg kann der Präsident des Oberlandesgerichts für einzelne Liegenschaften die Aufgabe auf die nach den allgemeinen Regeln der Justizbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (JB VV-BayHO) zuständige Stelle übertragen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.