3101-J
Änderung der Ergänzungsvorschriften
zur Gerichtsvollzieherordnung
zur Gerichtsvollzieherordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 31. Juli 2017, Az. D1b - 2344 - I - 6647/2017
- 1.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Bei der Angabe des Vornamens genügt die Angabe des Anfangsbuchstabens des Vornamens.“
- 1.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.