360-J
Änderung der Bekanntmachung über
die Beschleunigung der Festsetzung und
Anordnung der Auszahlung (Anweisung) von
Vergütungen, Entschädigungen und Auslagen in
Rechtssachen sowie des Kostenansatzes
die Beschleunigung der Festsetzung und
Anordnung der Auszahlung (Anweisung) von
Vergütungen, Entschädigungen und Auslagen in
Rechtssachen sowie des Kostenansatzes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 23. August 2017, Az. B2 - 5600 - VI - 7598/2017
- 1.1
- In Nr. 1.1 werden nach dem Wort „Patentanwälte“ die Wörter „sowie der psychosozialen Prozessbegleiter“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 1.7 wird die Angabe „§§ 4 ff. Kostenverfügung“ durch die Angabe „Nrn. 4 ff. Kostenverfügung“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 3 wird die Angabe „§ 6 Kostenverfügung“ durch die Angabe „Nr. 6 Kostenverfügung“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft.