Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2018/1 voraussichtlich bis zu sieben Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 11. Januar 2019 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.