360-J
Änderung der Bekanntmachung über den Erlass von
Gerichtskosten und anderen Justizverwaltungsabgaben
Gerichtskosten und anderen Justizverwaltungsabgaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 26. Februar 2018, Az. B2 - 5602 - VI - 11800/2017
- 1.
- Die Bekanntmachung über den Erlass von Gerichtskosten und anderen Justizverwaltungsabgaben vom 22. September 1998 (JMBl. S. 199), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. August 2008 (JMBl. S. 146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.1.1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Das Wort „Ansprüchen“ wird durch das Wort „Ansprüche“ ersetzt.
- 1.1.2
- Der Klammerzusatz „(vgl. § 1 Abs. 4, § 2 Abs. 1 Satz 1 JBeitrO, § 1 Nr. 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2004 - GVBl S. 585)“ wird durch den Klammerzusatz „(vgl. § 1 Abs. 4, § 2 Abs. 1 Satz 1 JBeitrG, § 1 Nr. 2 JBeitrGVBV)“ ersetzt.
- 1.1.3
- Die Wörter „bei dem Oberlandesgericht München“ werden gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 1.1.3 wird die Angabe „JBeitrO“ durch die Angabe „JBeitrG“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 1.3 wird der Klammerzusatz „(BayRS 313-3-J)“ durch den Klammerzusatz „(BayGnO)“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 2 wird nach der Angabe „VV Nr. 6.4.2 zu Art. 59“ die Angabe „BayHO“ eingefügt.
- 1.5
- In Nr. 2.1 wird die Angabe „JBeitrO“ durch die Angabe „JBeitrG“ ersetzt.
- 1.6
- In Nr. 2.1.1 werden die Wörter „bei den Oberlandesgerichten“ gestrichen.
- 1.7
- In Nr. 2.2 dritter Spiegelstrich wird die Angabe „GBVfg“ durch die Angabe „GBV“ ersetzt.
- 1.8
- In Nr. 3 wird die Angabe „JBeitrO“ durch die Angabe „JBeitrG“ ersetzt.
- 1.9
- Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:
- 1.9.1
- In Satz 1 werden die Wörter „die Kasse“ durch das Wort „diese“ ersetzt.
- 1.9.2
- In Satz 2 wird der Klammerzusatz „(vgl. Nr. 8 der Anlage 2 zu den VV zu Art. 79 BayHO)“ durch den Klammerzusatz „(vgl. Nr. 7 der Anlage 2 zu den VV zu Art. 79 BayHO)“ ersetzt.
- 1.10
- In Nr. 5.2 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(z. B. durch Stundung, Niederschlagung, in Justizverwaltungsangelegenheiten durch Gebührenermäßigung oder Absehen von der Kostenerhebung gemäß § 12 JVKostO)“ durch den Klammerzusatz „(z. B. durch Stundung, Niederschlagung, in Justizverwaltungsangelegenheiten durch Anwendung von Abschnitt 3 des JVKostG)“ ersetzt.
- 1.11
- In Nr. 5.3 werden die Wörter „bei den Oberlandesgerichten“ gestrichen.
- 1.12
- Nr. 5.5 wird wie folgt gefasst:
- „5.5.
- Die Möglichkeit der Vollstreckungsbehörde (Landesjustizkasse Bamberg, Staatsanwaltschaft), bei der Einziehung von Gerichtskosten und sonstigen Ansprüchen einen Vergleich abzuschließen (VV Nrn. 5.7, 5.8 der Anlage 2 zu den VV zu Art. 79 BayHO), bleibt unberührt.“
- 1.13
- In Nr. 7.3 werden die Wörter „bei dem Oberlandesgericht“ gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2018 in Kraft.