360-J
Änderung der Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg)
und der Ergänzungsbestimmungen zur KostVfg (ErgKostVfg)
und der Ergänzungsbestimmungen zur KostVfg (ErgKostVfg)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 14. März 2018, Az. B2 - 5607 E - VI - 13243/2017
- 1.
- Abschnitt II der Bekanntmachung über die Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) und der Ergänzungsbestimmungen zur KostVfg (ErgKostVfg) vom 26. März 2014 (JMBl. S. 46, ber. S. 132), die durch Bekanntmachung vom 22. Juli 2015 (JMBl. S. 93) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 6 wird wie folgt gefasst:
- „6.
- Kostenrechnung mit und ohne Sollstellung (Nrn. 24 bis 26 KostVfg), Absetzungen und Löschungen (Nr. 29.3 KostVfg)“.
- 1.2
- Nr. 6.1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Für die Anforderung von Kosten ohne Sollstellung sowie Absetzungen und Löschungen von Kostenrechnungen gilt Satz 1 entsprechend.“
- 1.2.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2018 in Kraft.