319-J
Änderung der Bekanntmachung betreffend Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 17. April 2018, Az. D5 - 9101 - I - 3466/2018
- 1.
- Der Anhang zu Nr. 1.7 der Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Oktober 2017 (JMBl. S. 215) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Bei „Tunesien“ werden in Spalte 3 nach den Wörtern „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ ein Absatz und die Wörter „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 10. Mai 2018 in Kraft.