Stellenausschreibungen
- I.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
- 1.
- Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
- 2.
- Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg
für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind.
- 3.
- Vorsitzender Richter am Landgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in München I
Die Stelle kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter besetzt werden, deren/dessen Dienstzeit auf die Hälfte der regelmäßigen Dienstzeit ermäßigt ist.
- 4.
- Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Kronach
- 5.
- Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Augsburg
- 6.
- Oberstaatsanwälte bei den Generalstaatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg und Nürnberg
- 7.
- Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in München I
Die Stelle kann ausschließlich mit einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
- 8.
- Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Bamberg und Schweinfurt
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (JMBl. S. 74), Bezug genommen. Bezüglich der unter Nr. 1 [Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht] ausgeschriebenen Stellen werden ergänzend zu den in dieser Bekanntmachung niedergelegten Anforderungen die folgenden besonderen Anforderungen festgelegt: besonders ausgeprägte Fähigkeit zur auf wissenschaftlichem Niveau vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen und grundlegenden Rechtsfragen sowie komplizierten Sachverhalten, auch in Spezialgebieten, sowie Fähigkeit, diese Rechtsfragen und Sachverhalte auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich sowie mit großer juristischer Präzision darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts ab dem Zeitpunkt seiner Errichtung zunächst auf nach § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz übertragbare Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie auf die gerichtliche Bestimmung der Gerichtszuständigkeiten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten beschränken wird. Diese Zuständigkeit wird am Sitz in München wahrgenommen. Die Übertragung weiterer Zuständigkeiten (u. a. im strafrechtlichen Bereich auch an den Außensenaten) erfolgt später sukzessiv. Die damit verbundenen weiteren Stellen am Bayerischen Obersten Landesgericht werden gesondert ausgeschrieben; Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16), findet insoweit keine Anwendung. Das Bewerbungsverfahren steht unter dem Vorbehalt, dass für die Stellenbesetzungen mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 die haushaltsrechtlichen sowie mit dem Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts die weiteren rechtlichen Voraussetzungen durch den Bayerischen Landtag geschaffen werden.
Bezüglich der unter Nrn. 2 bis 8 ausgeschriebenen Stellen wird darauf hingewiesen, dass die jeweilige Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (a. a. O., Abschnitt III Nr. 1.3).
Bewerbungsfrist: 22. Juni 2018.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
- II.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1.
- Referatsleiter bei dem IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14 (Referat F - Betrieb). Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht. Vorausgesetzt werden langjährig vertiefte Kenntnisse der IT-Infrastruktur der bayerischen Justiz und der Steuerung der IT-Betriebsdienstleister.
- 2.
- Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Traunstein in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 2 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 22. Juni 2018.
- III.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stelle entgegengesehen:
Geschäftsleiter bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht. Dienstsitz ist München.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen.
Die ausgeschriebene Stelle kann auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Die Bewerbung ist unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten. Das Bewerbungsverfahren steht unter dem Vorbehalt, dass für die Stellenbesetzung mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 die haushaltsrechtlichen sowie mit dem Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts die weiteren rechtlichen Voraussetzungen durch den Bayerischen Landtag geschaffen werden.
Bewerbungsfrist: 22. Juni 2018.
- IV.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstelle entgegengesehen:
Freie Notarstelle:
Roding frei seit 16. Mai 2018 |
(bisheriger Inhaber: Notar Richard Rachlitz) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um die ausgeschriebene Notarstelle bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum 1. Oktober 2018 eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 3. Juli 2018.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.