319-J
Änderung der Bekanntmachung betreffend Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 4. Juni 2018, Az. D5 - 9101 - I - 6025/2018
- 1.
- Der Anhang zu Nr. 1.7 der Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom
3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom17. April 2018 (JMBl. S. 22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Bei „Bolivien, Plurinationaler Staat“ werden in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ ersetzt und in Spalte 3 die Wörter „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ gestrichen.
- 1.2
- Bei „Malta“ werden in Spalte 3 die Wörter „Weiterhin: Europäisches Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Juni 2018 in Kraft.