Veröffentlichung JMBl. 2018/08 S. 88 vom 17.08.2018

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 1 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
(Besoldungsgruppe R 4 mit Amtszulage)
München
2.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg
Die Stelle kann ausschließlich mit einer Richterin am Oberlandesgericht oder einem Richter am Oberlandesgericht besetzt werden, deren/dessen Dienstzeit auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
3.
Vorsitzender Richter am Landgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Landshut
4.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Memmingen und Traunstein
Die Stelle in Memmingen kann ausschließlich mit einer Richterin am Landgericht oder einem Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienstzeit auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
5.
Richter an den Amtsgerichten als weitere aufsichtführende Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg und Regensburg
Die Stellen können jeweils ausschließlich mit einer Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin oder einem Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter besetzt werden, deren/dessen Dienstzeit auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
6.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Hof
7.
Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in München II und Traunstein
8.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in München I, München II, Landshut, Passau und Schweinfurt
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (JMBl. S. 74), Bezug genommen.
Bezüglich der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle werden ergänzend zu den in dieser Bekanntmachung niedergelegten Anforderungen die folgenden besonderen Anforderungen festgelegt: besonders ausgeprägte Fähigkeit zur auf wissenschaftlichem Niveau vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen und grundlegenden Rechtsfragen sowie komplizierten Sachverhalten, auch in Spezialgebieten, sowie Fähigkeit, diese Rechtsfragen und Sachverhalte auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich sowie mit großer juristischer Präzision darzustellen.
Bezüglich der unter Nrn. 2 bis 8 ausgeschriebenen Stellen wird darauf hingewiesen, dass die jeweilige Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (a.a.O., Nr. III 1.3).
Bewerbungsfrist: 5. September 2018.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft in München in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
2.
Geschäftsleiter bei dem Landgericht Traunstein in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
3.
Gruppenleiter bei dem Landgericht München I in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
4.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
5.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13 als Mitarbeiter in der Geschäftsleitung. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
6.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
7.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12 als Mitarbeiter in der Geschäftsleitung. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
8.
Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Amtsgericht Augsburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
9.
Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Regensburg in BesGr. A 10 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Bewährungshilfedienstes.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 3 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 8 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009, S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 9 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 16. Februar 2017 (JMBl. S. 18) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 5. September 2018.