2230.1.1.1.1.3-UK
- Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. Dezember 2008 Az.: 5 3061
- 1.
- Besuche von Schülergruppen im Bayerischen Landtag
Der Bayerische Landtag leistet mit der Pädagogischen Betreuung von Schulklassen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der politischen Bildung. In Ergänzung zum Sozialkundeunterricht erhalten Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten unter Anleitung von Fachkräften einen lebendigen Eindruck von der Praxis parlamentarischer Arbeit. Ziel des Landtagsbesuches von Schulklassen ist es, bei jungen Menschen ein vertieftes Verständnis für die Erscheinungsformen und Spielregeln der modernen Demokratie zu fördern. Daraus soll die Einsicht erwachsen, dass unsere demokratische Ordnung einerseits Freiheitsrechte gewährt, andererseits aber auch vom Einzelnen die Bereitschaft erwartet, Verantwortung zu übernehmen.
- 1.1
- Teilnehmerkreis
An dem Programm der Pädagogischen Betreuung können Klassen und Kurse aller Schularten teilnehmen, deren Lehrpläne die Bayerische Verfassung und das parlamentarische Regierungssystem behandeln (z. B. ab 8. Klasse Hauptschule bzw. ab 10. Klasse Realschule/Gymnasium). Zusätzlich bietet der Bayerische Landtag für Referendare und Lehrkräfte spezielle Fortbildungsveranstaltungen an, um sie mit den Aufgaben des Landtags und aktuellen Themen des Landes vertraut zu machen.
- 1.2
- Vorbereitung und Durchführung
Die Vorbereitung des Landtagsbesuches erfolgt an den Schulen. Zu diesem Zweck erhalten die Lehrkräfte der eingeladenen Klassen vom Landtagsamt auf Anforderung geeignete Unterrichtsmaterialien. Ferner wird auf das Internetangebot des Landtags unter http://www.bayern.landtag.de verwiesen, das u. a. über aktuelle Sitzungspläne, Tagesordnungen und die Biographien der Abgeordneten informiert. Außerdem wird dort das Gesamtangebot an Unterrichtsmaterialien vorgestellt, das beim Bayerischen Landtag erhältlich ist.
Seit Herbst 2005 gibt es zudem eine eigene Jugendwebsite des Bayerischen Landtags (http://jugend.bayern.landtag.de), die neben jugendgemäßen Informationen über das bayerische Parlament unter anderem auch ein Quiz sowie Spiele anbietet und einen Blick hinter die Kulissen des Maximilianeums ermöglicht.
Die Erfahrung lehrt, dass eine gründliche Vorbereitung an der Schule die Voraussetzung für einen nutzbringenden Landtagsbesuch ist. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Maximilianeum eine Informationsmappe, die ein breites Spektrum an Themen (z. B. Landtagswahl, Organisation und Aufgaben des Parlaments sowie Vermittlung wesentlicher parlamentarischer Abläufe, Bayern und Europa) aufgreift. Die Mappe ist auch für die Nachbereitung des Parlamentsbesuches im Unterricht geeignet. Eine Schülergruppe soll in der Regel die jeweilige Klassenstärke nicht überschreiten; bei kleineren Klassen oder Kursen ist eine Zusammenlegung mit Parallelklassen/-kursen möglich. Die Gruppe soll aber insgesamt nicht mehr als 35 Personen umfassen. Entsprechend den Richtlinien für Besuchergruppen erhalten Schulklassen einen Fahrtkostenzuschuss.
- 1.3
- Programmablauf
- –
- Einführung in Aufbau und Arbeitsweise des Parlaments
- –
- Besuch des Plenums oder eines Ausschusses
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- Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen
- –
- ggf. Führung durch das Maximilianeum
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- Einladung zu einem Imbiss
- 1.4
- Anmeldung
Schulen können ihre formlose schriftliche Anmeldung richten an:
Bayerischer Landtag – Landtagsamt
Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher, Protokoll
Sachbereich Pädagogische Betreuung
Maximilianeum
81627 München
Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher, Protokoll
Sachbereich Pädagogische Betreuung
Maximilianeum
81627 München
Tel.: 0 89/41 26 – 23 36 oder 27 05
Fax: 0 89/41 26 – 12 34 oder 17 67
E-Mail: paed.betreuung@bayern.landtag.de
Die schriftliche Anmeldung soll folgende Angaben enthalten:
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- Schuladresse mit Telefon- und Faxnummer sowie ggf. E-Mail-Adresse
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- Klassenstufe und Schülerzahl
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- Name der verantwortlichen Lehrkraft
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- gewünschter Zeitraum des Landtagsbesuchs
Das Landtagsamt teilt bei Berücksichtigung der Meldung der Schule den endgültigen Termin mit. Hat eine Schule einen Besuchstermin erhalten, kann sie im laufenden und im darauf folgenden Schuljahr von der Pädagogischen Betreuung nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung und zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ zu erhalten. Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal zum Zuge kommen zu lassen.
Das Landtagsamt erwartet von den Gruppen, die zu einem Besuch eingeladen werden, inhaltliches Interesse und ein dem Parlament angemessenes Verhalten.
- 2.
- Angebot eines Planspiels für Schulklassen - „Der Landtag sind wir!“
Im Schuljahr 2008/09 bietet die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag“ erneut ein Planspiel für Schulklassen unter dem Titel „Der Landtag sind wir!“ an. Im Rahmen dieses ca. drei- bis vierstündigen Planspiels schlüpfen die jugendlichen Teilnehmer/-innen in die Rollen von Abgeordneten und lernen am Beispiel eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens Arbeitsweise und Funktion der Gremien des Bayerischen Landtags kennen.
Das Angebot richtet sich an die Klassenstufen 8 bis 13, darunter bevorzugt an diejenigen Jahrgangsstufen, in denen das politische System in Bayern und das bayerische Parlament Gegenstand des Sozialkunde-Unterrichts sind (z. B. an die 8. Jahrgangsstufe der Hauptschule oder an die 10. Jahrgangsstufe in Realschule und Gymnasium). Das Planspiel wurde in Zusammenarbeit mit dem Landtagsamt von der „Forschungsgruppe Jugend und Europa“ des „Centrums für angewandte Politikforschung (C-A-P)“ in München entwickelt.
Teilnehmen kann eine Schule mit bis zu zwei Schulklassen aus einer (!) Jahrgangsstufe (d. h. mit insgesamt bis zu etwa 70 Schülerinnen und Schülern). Schulen, die im Rahmen des Besuchsprogramms der „Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag“ (s. o.) eine Einladung erhalten bzw. im vorherigen Schuljahr erhalten haben, werden für das Planspiel (zunächst) nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Schulen, die im Rahmen des Programms „Lernort Staatsregierung“ (Landeszentrale für politische Bildungsarbeit) einen Besuchstermin erhalten. Diese Einschränkungen verfolgen das Ziel einer möglichst gerechten Verteilung des Planspielangebots sowie der Termine für die beiden Besuchsprogramme auf alle Schulen und Regionen des Freistaates.
In der Regel wird das Planspiel an den Schulen durchgeführt. Dazu sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich (v. a. ein größerer Tagungsraum für die „Plenarversammlung“). Nach der erfolgreichen Bewerbung einer Schule beim Landtagsamt wird in Absprache von C-A-P und Schule ein Termin für die Durchführung festgelegt. Dabei werden auch die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt. Das Planspiel selbst wird vor Ort von entsprechend geschulten Honorarkräften des C-A-P geleitet. Kosten für die Schule entstehen nicht. Eine organisatorische Unterstützung seitens der Lehrkräfte wird allerdings vorausgesetzt.
Für die Durchführung des Planspiels im Maximilianeum selbst stehen nur wenige Termine im Jahr zur Verfügung.
Die Auswahl für die Teilnahme nimmt die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag“ in Abstimmung mit den regionalen Abgeordneten vor. Wesentliche Auswahlkriterien sind – neben den oben dargelegten Einschränkungen – der Zeitpunkt der Anmeldung, eine gerechte Verteilung der Termine auf die Schularten und die angemessene Berücksichtigung aller bayerischen Regierungsbezirke.
Interessenten bewerben sich bitte schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beim Bayerischen Landtag - Landtagsamt (s. u.). Die Bewerbung kann formlos sein, muss aber enthalten:
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- Adresse und Kommunikationswege (Telefon-/Fax-Nummer, ggf. E-Mail-Adresse) der Schule
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- Name der verantwortlichen Lehrkraft, die auch als Ansprechpartner fungiert
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- Angaben zum gewünschten (möglichst nicht zu eng gewählten) Zeitraum, in dem das Planspiel durchgeführt werden soll
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- ggf. den Hinweis auf das Interesse der Schule, alternativ an einem Planspiel im Maximilianeum teilzunehmen
- –
- sonstige Hinweise (z. B. „unverträgliche“ oder gewünschte Termine)
- 2.1
- Anmeldung
Schulen richten ihre Anmeldung an:
Bayerischer Landtag – Landtagsamt
Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher, Protokoll
Sachbereich Pädagogische Betreuung
Maximilianeum
81627 München
Referat P V: Öffentlichkeitsarbeit, Besucher, Protokoll
Sachbereich Pädagogische Betreuung
Maximilianeum
81627 München
Tel.: 0 89/41 26 - 23 36 oder 27 05
Fax: 0 89/41 26 - 12 34 oder 17 67
E-Mail: paed.betreuung@bayern.landtag.de
- 2.2
- Zusätzliche Informationen
Beim „Centrum für angewandte Politikforschung“ (C-A-P) (Tel.: 089/2180–1340, Frau Dr. Winter-Berke) können im Vorfeld einer geplanten Anmeldung weitere Informationen eingeholt werden.
- 3.
- Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag vom 24. Juli 2007 (KWMBl I S. 356, StAnz Nr. 40) außer Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor