2230.1.3-UK
- Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen Modellversuch „MODUS21 Schule in Verantwortung“
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 28. Mai 2009 Az.: III.3-5 S 4640-6.42 523
Der Modellversuch „MODUS21 Schule in Verantwortung“ (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. September 2002 (KWMBl I S. 295), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. August 2004 (KWMBl I S. 318)), an dem 44 bayerische Schulen aller Schularten teilnehmen, erprobt eine erweiterte Eigenverantwortung von Schulen aller Schularten als konsequente Fortsetzung der Inneren Schulentwicklung in Bayern. Durch die erweiterte Selbstständigkeit soll den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schule stärker Rechnung getragen werden.
Der Modellversuch hat bereits Ergebnisse erbracht, die an allen bayerischen Schulen umgesetzt werden können („60 Maßnahmen“; freigegeben durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. August 2005 (KWMBl I S. 329) und 13. Dezember 2005 (KWMBl I 2006 S. 6)). MODUS21 setzt Meilensteine zur stärkeren Eigen- und Ergebnisverantwortung an bayerischen Schulen.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus verlängert den Modellversuch MODUS21 um ein Jahr bis zum Ende des Schuljahres 2009/10.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2009 in Kraft; sie tritt am 31. Juli 2010 außer Kraft. Die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. September 2003 (KWMBl I S. 485) und vom 23. August 2007 (KWMBl I S. 350) treten am 31. Juli 2009 außer Kraft. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. September 2002 (KWMBl I S. 295), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. August 2004 (KWMBl I S. 318), tritt am 31. Juli 2010 außer Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor