2235.1.1.5-UK
- Änderung der Bekanntmachung zum Erwerb des Latinums bzw. Graecums – Gesamtüberblick
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. Juni 2009 Az.: VI.3-5 S 5510-6.58 154
Die Bekanntmachung zum Erwerb des Latinums bzw. Graecums – Gesamtüberblick vom 16. März 2007 (KWMBl I S. 150) wird wie folgt geändert:
Bei Nr. 2.1.2 wird nach den Worten „An der Feststellungsprüfung, die in der Regel am Ende der Jahrgangsstufe 9 (achtjähriges Gymnasium) oder 10 (neunjähriges Gymnasium) abgehalten wird, können teilnehmen:“ folgender vierter Spiegelstrich eingefügt:
- „–
- Ausgeschlossen sind Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt haben.“
Dr. Müller
Ministerialdirigent