2030.2.3-UK
- Änderung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 15. Juli 2009 Az.: II.5-5 P 4010.2-6.53 125
Gemäß Art. 15 Halbsatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG), § 61 Abs. 6, § 66 der Laufbahnverordnung (LbV) werden die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern vom 11. April 2005 (KWMBl I S. 132), geändert durch Bekanntmachung vom 30. Oktober 2008 (KWMBl S. 437), im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
- 1.
- Abschnitt A Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.1 werden die Worte „§ 48 Abs. 1 Satz 1 LbV“ durch die Worte „§ 57 Abs. 1 Satz 1 LbV“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 2.2 werden die Worte „§ 51 Abs. 1 LbV“ durch die Worte „§ 61 Abs. 1 LbV“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 2.3 werden die Worte „§ 51 Abs. 2 LbV“ durch die Worte „§ 61 Abs. 2 LbV“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 2.4.1 werden die Worte „§ 51 Abs. 2 LbV“ durch die Worte „§ 61 Abs. 2 LbV“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 2.4.2.1 werden im letzten Absatz nach den Worten „Lehramtsbefähigung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen“ die Worte „sowie bei der dienstlichen Beurteilung 2009/2010 der Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 12 und A 12 + Z mit der Lehramtsbefähigung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen“ eingefügt.
- 1.6
- In Nr. 2.4.3 werden nach den Worten „Anlassbeurteilung 2009“ die Worte „und der dienstlichen Beurteilung 2009/2010“ eingefügt.
- 1.7
- In Nr. 2.4.5 werden die Worte „§ 14 Abs. 2 LbV“ durch die Worte
„§ 13 Abs. 2 LbV“ ersetzt.
- 2.
- Abschnitt A Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 2.1
- In Nr. 4.1.3 werden die Worte „Art. 64 Abs. 2 BayBG“ durch die Worte „§ 35 BeamtStG“ ersetzt.
- 2.2
- In Nr. 4.2.1 Buchst. b wird folgender Satz angefügt:
„Der Beurteilungszeitraum für die dienstliche Beurteilung 2009/2010 der Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 12 und A 12 + Z mit der Lehramtsbefähigung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen beginnt am 1. April 2009 und endet am 31. Dezember 2010.“
- 2.3
- In Nr. 4.2.2 Buchst. b wird im ersten Absatz nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Bei der dienstlichen Beurteilung 2009/2010 sind alle Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A 12 und A 12 + Z mit der Lehramtsbefähigung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen zu beurteilen.“
- 2.4
- In Nr. 4.3 werden die Worte „§ 50 LbV“ durch die Worte „§ 60 LbV“ ersetzt.
- 2.5
- In Nr. 4.5.1 Buchst. c werden die Worte „§ 53 Abs. 1 Satz 4 LbV“ durch die Worte „§ 63 Abs. 1 Satz 4 LbV“ ersetzt.
- 2.6
- In Nr. 4.5.2 Buchst. a werden nach Satz 1 folgende Sätze eingefügt:
„Die dienstliche Beurteilung 2009/2010 der Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 12 und A 12 + Z mit der Lehramtsbefähigung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen werden auf Vorschlag der Schulleiterinnen und Schulleiter durch die fachliche Leitung des Schulamts erstellt und unterzeichnet. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter bestätigen durch Unterschrift ihre Mitwirkung bei der Erstellung und nehmen von der Beurteilung Kenntnis.“
- 2.7
- In Nr. 4.7 werden die Worte „§ 54 Abs. 1 Satz 2 LbV“ durch die Worte „§ 64 Abs. 1 Satz 2 LbV“ ersetzt.
- 2.8
- In Nr. 4.9 Buchst. b werden die Worte „§ 54 Abs. 1 Satz 5 LbV“ durch die Worte „§ 64 Abs. 1 Satz 5 LbV“ ersetzt.
- 3.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor