Veröffentlichung KWMBl. 2009/21 S. 375 vom 15.12.2009

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): c25461f08cb368fe8778ced3fba974f13b73db52d44618631fc4fc7e6845248c

 

 
 
Hinweis
 
Mit §§ 7 und 16 der Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Bayerische Beamtengesetz vom 1. April 2009 (GVBl S. 79) wurde die Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte geändert. Nachstehend wird der Wortlaut dieser Änderung abgedruckt:
 
„§ 7
 
Änderung der
Verordnung zur Einführung eines
verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte
 
Die Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte vom 20. März 2001 (GVBl. S. 90, BayRS 2030-2-20-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Juli 2005 (GVBl S. 246), wird wie folgt geändert:
 
1.
In § 2 werden die Worte „Art. 32b“ durch die Worte „Art. 46“ ersetzt.
 
2.
In § 4 Abs. 2 Nr. 5 werden die Worte „Art 56a BayBG“ durch die Worte „§ 27 BeamtStG“ ersetzt.
 
 
§ 16
Inkrafttreten
 
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft.“