2235.1.4.2-UK
- Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 7. Dezember 2009 Az.: VI.9-5 S 5422-6.132 300
Die nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife an den Kollegs sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
- 1.
- Für den Vorkurs ist das Muster für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1 )“ „Vorkurs (Vk )“ einzufügen.
- 2.
- Im Übrigen gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 2009 (KWMBl S. 322) , in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
- 3.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor