2230-1-1-3-UK
Verordnung zur Änderung
der Schulbauverordnung
Vom 16. Januar 2009 (GVBl S. 17)
Auf Grund des Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
§ 1
Die Schulbauverordnung (SchulbauV) vom 30. Dezember 1994 (GVBl 1995 S. 61, BayRS 2230-1-1-3-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. November 2003 (GVBl S. 896), wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 6 wird vor dem Wort ,,Werkstatt“ die Abkürzung ,,z.B.“ eingefügt.
- b)
- Nr. 9 erhält folgende Fassung:
- ,,9.
- Übungsraum für Textiles Gestalten mit Nebenraum“.
- 2.
-
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 8 erhält folgende Fassung:
- ,,8.
- Fachraum für Informationstechnologie“.
- b)
- Nrn. 10 und 11 erhalten folgende Fassung:
- ,,10.
- Übungsraum für Textiles Gestalten mit Nebenraum
- 11.
-
Räume für Haushalt und Ernährung“.
- c)
- In Nr. 13 wird vor dem Wort ,,Werkstatt“ die Abkürzung ,,z.B.“ eingefügt.
- 3.
-
Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 3 wird das Wort ,,Mehrzweckraum“ durch das Wort ,,Mehrzweckräume“ ersetzt.
- b)
- Nr. 4 erhält folgende Fassung:
- ,,4.
-
Lehrsäle/Übungssäle für Physik, Chemie und Biologie“.
- c)
- Nr. 5 erhält folgende Fassung:
- ,,5.
-
Fachräume für Kunsterziehung und Werken“.
- d)
- Nr. 6 wird gestrichen.
- e)
- Die bisherigen Nr. 7 bis 10 werden Nrn. 6 bis 9 und erhalten folgende Fassung:
- ,,6.
-
Fachräume für Textiles Gestalten
- 7.
-
Fachräume für Haushalt und Ernährung
- 8.
-
Musiksäle mit Instrumentarium
- 9.
-
Fachräume für Informationstechnologie“.
- f)
- Nr. 11 wird gestrichen.
- g)
- Die bisherige Nr. 12 wird Nr. 10.
- h)
- Die bisherige Nr. 13 wird Nr. 11 und erhält folgende Fassung:
- ,,11.
-
Räume für Moderne Medien und Fotolabor“.
- i)
- Die bisherige Nr. 14 wird Nr. 12.
- j)
- Die bisherige Nr. 15 wird Nr. 13; vor dem Wort ,,Werkstatt“ wird die Abkürzung ,,z.B.“ eingefügt.
- 4.
-
Anlage 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 1 wird die Zahl ,,11“ durch die Worte ,,10 bzw. 11“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 2 werden nach dem Wort ,,Jahrgangsstufen“ die Worte ,,11 und 12 bzw.“ eingefügt.
- c)
- In Nr. 4 wird das Wort ,,Kollegiaten“ durch die Worte ,,Schüler der Qualifikationsphase“ ersetzt.
- d)
- Nr. 7 erhält folgende Fassung:
- ,,7.
-
Übungssäle für Physik, Chemie, Biologie, Natur und Technik sowie Kunsterziehung (Werkräume) “.
- e)
- Nr. 9 erhält folgende Fassung:
- ,,9.
-
Räume für Moderne Medien, Fotolabor und Informatik“.
- f)
- In Nr. 11 wird vor dem Wort ,,Werkstatt“ die Abkürzung ,,z. B.“ eingefügt.
- 5.
-
Anlage 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 1 erhält folgende Fassung:
- ,,1.
-
Klassenraum je Klasse (je 6 m2
bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, je 5 m2
bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören, dem Förderschwerpunkt Sehen, dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, je
4 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder dem Förderschwerpunkt Lernen) 1) “.
- b)
- In Nr. 6 wird das Wort ,,Textilarbeit“ durch die Worte ,,Textiles Gestalten“ ersetzt.
- c)
- In Nr. 7 werden das Wort ,,Informatikraum“ durch die Worte ,,Fachraum für Informationstechnologie“ und die Fußnotennummerierung ,,3) “ durch die Fußnotennummerierung ,,4) “ ersetzt.
- d)
- Nr. 12 erhält folgende Fassung:
- ,,12.
-
Pausenraum (bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 1 m2 je Schüler) “.
- e)
- In Nr. 14 werden vor dem Wort ,,Werkstatt“ die Abkürzung ,,z.B.“ und nach dem Klammerzusatz ein Semikolon eingefügt sowie das Wort ,,Zusätzlich“ durch das Wort ,,zusätzlich“ ersetzt.
- f)
- In Nr. 15 werden die Worte ,,Schulen für Geistigbehinderte“ durch die Worte ,,Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ ersetzt.
- g)
- In Nr. 16 werden die Worte ,,Schulen für Körperbehinderte und Geistigbehinderte“ durch die Worte ,,Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ ersetzt.
- h)
- In Nr. 17 werden die Worte ,,Schulen für Körperbehinderte“ durch die Worte ,,Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung“ ersetzt und nach dem Wort ,,Ergotherapie“ ein Schlusspunkt angefügt.
- i)
- Nach dem Wort ,,Einrichtungen“ wird das Wort ,,ist“ durch die Worte ,,sind folgende Räume“ ersetzt.
- j)
- In Nr. 7 wird vor dem Wort ,,Pflegeraum“ die Abkürzung ,,z.B.“ eingefügt und nach dem Klammerzusatz ein Schlusspunkt angefügt.
- k)
- In Fußnote ,,1) “ werden die Worte ,,Berufsschulen für Behinderte“ durch die Worte ,,Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung“ ersetzt.
- l)
- In Fußnote ,,3) “ werden die Worte ,,Schulen für Geistigbehinderte“ durch die Worte ,,Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ ersetzt.
- m)
- In Fußnote ,,6) “ werden die Worte ,,Schulen für Geistigbehinderte“ durch die Worte ,,Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ ersetzt.
- 6.
-
Anlage 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 2 werden nach dem Wort ,,Betriebsräume“ die Worte ,,(ab acht Sportklassen, soweit nicht die Mitbenutzung bestehender Sportanlagen zumutbar ist) “ eingefügt.
- b)
- In Nr. 4 werden die Worte ,,Schulen für Körperbehinderte und bei Schulen zur individuellen Lebensbewältigung“ durch die Worte ,,Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.
München, den 16. Januar 2009
Bayerisches Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister