2236.4.2-UK
- Vollzug der Schulordnung für die Berufsfachschulen
für Fremdsprachenberufe in Bayern;
hier: Zeugnismuster
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. Januar 2009 Az.: VII.8-5 S 9610-9-7.137 143
- 1.
- Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe - BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl S. 419, BayRS 2236-4-1-6-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2007 (GVBl S. 641), zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie gegebenenfalls weitere Vornamen einzutragen. Erforderlichenfalls ist nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen.
Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
- –
- staatlichen Schulen,
- –
- kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
- –
- staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
- a)
- Abschlusszeugnisse,
- b)
- die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
- c)
- Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung zum Vollzug der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe in Bayern (Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe - BFSO Sprachen); hier: Zeugnismuster, vom 9. Juni 1993 (KWMBl I S. 371) außer Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
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Jahreszeugnis für das erste Schuljahr
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Anlage 2:
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Abschlusszeugnis
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Anlage 3:
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Abschlusszeugnis für andere Bewerber
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Anlage 4:
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Jahreszeugnis für das zweite Schuljahr
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Anlage 5:
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Zeugnis über den Abschluss des Aufbau-Ausbildungsgangs
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Anlage 6:
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Zeugnis über den einjährigen Aufbau-Ausbildungsgang
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Anlage 7:
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Abschlusszeugnis für Euro-Korrespondenten
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Anlage 8:
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Abschlusszeugnis (für andere Bewerber) für Euro-Korrespondenten
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Anlage 9:
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Jahreszeugnis für das dritte Schuljahr (Ausbildung zum Euro-Korrespondenten)
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