1102–2–1–S
Änderung
der Geschäftsordnung
der Bayerischen Staatsregierung
der Geschäftsordnung
der Bayerischen Staatsregierung
Vom 17. Februar 2009 (GVBl S. 32)
Auf Grund des Art. 53 der Verfassung des Freistaates
Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS 100–1–I),
geändert durch Gesetze vom 10. November 2003 (GVBl
S. 816 und 817), beschließt die Bayerische Staatsregierung
folgende Änderung der Geschäftsordnung:
§ 1
Die Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung
(StRGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 2. November 2006 (GVBl S. 825, BayRS
1102–2–1–S), geändert durch Bekanntmachung vom
9. Dezember 2008 (GVBl S. 968), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:
- „3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Beteiligung
- -
- der Frauenbeauftragten, soweit Vorlagen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern einschließlich der Berücksichtigung einer geschlechtersensiblen Sichtweise (Gender Mainstreaming) berühren,
- -
- der beauftragten Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, soweit Vorlagen Fragen der Integration von Menschen mit Behinderung behandeln,
- -
- der beauftragten Person der Bayerischen Staatsregierung für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, soweit Vorlagen Fragen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund behandeln,
- -
- des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Art. 32 Abs. 3 BayDSG.“
- 2.
- In § 6 Abs. 3 Satz 5 werden die Worte „der Behindertenbeauftragte“ durch die Worte „die beauftragte Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, die beauftragte Person der Bayerischen Staatsregierung für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2009 in Kraft.
München, den 17. Februar 2009
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer