Veröffentlichung KWMBl. 2009/06 S. 130 vom 11.03.2009

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Az.: B 2-K1445.3-12b/5135
2246-WFK
2246-WFK
 
Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
 
vom 11. März 2009 Az.: B 2-K1445.3-12b/5135
 
 
1.
Geltungsbereich
 
1.1
Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Bayerischen Staatstheatern in München und deren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart.
 
1.2
Die Benutzungsbedingungen gelten für die Veranstaltungen der Bayerischen Theaterakademie „August Everding“ im Prinzregententheater entsprechend.
 
 
2.
Anfangszeiten und Einlass
 
2.1
Nur die offiziellen Wochen- bzw. Monatsspielpläne, die in den von den Staatstheatern herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernehmen die Bayerischen Staatstheater keine Gewähr.
 
2.2
Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
 
2.3
Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
 
 
3.
Eintrittspreise
 
3.1
Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisgruppen zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Preisklassen verteilt werden.
 
3.2
Der Kartenpreis beinhaltet den Beitrag für die Garderobenverwahrung sowie nach Maßgabe des Kartenaufdrucks die Berechtigung für die Benutzung aller MVV-Verkehrsmittel am Vorstellungstag unbeschadet der hierfür geltenden besonderen Vorschriften. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich.
 
3.3
Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.
 
 
4.
Schriftlicher Verkauf
 
4.1
Schriftliche Bestellungen werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs spätestens einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. Spätere Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
 
4.2
Falls die Anzahl der schriftlich bestellten Karten die hierfür vorgesehenen Kontingente übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung begrenzt werden. Das Gleiche gilt für besonders gefragte, zeitlich zusammen liegende Vorstellungen eines Werks. Die eingegangenen Bestellungen werden im Losverfahren bearbeitet.
 
4.3
Soweit der Bestellung keine Kreditkartennummer (mit Gültigkeitsdatum), oder Bank-Einzugsermächtigung beigefügt ist, erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten Karten. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags muss innerhalb der angegebenen Frist bei der Tageskasse vorliegen. Andernfalls können die Karten anderweitig vergeben werden.
 
4.4
Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse dieser Vorstellung abgeholt werden. Bei der Abholung von Karten, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, sind die Kreditkarte sowie ein Ausweis vorzulegen.
 
4.5
Für schriftlich bestellte Karten wird eine Bearbeitungsgebühr je Karte erhoben.
 
 
5.
Schalterverkauf
 
5.1
Der Schalterverkauf beginnt bei den Bayerischen Staatstheatern spätestens einen Monat vor der Aufführung. Soweit der Verkaufsbeginn nach dieser Berechnung auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt der Vorverkauf bereits am vorangehenden Werktag. Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.
 
5.2
Die Kartenabgabe kann gemäß Nr. 4.2 begrenzt werden. Es können jeweils kurz vor Öffnung des Schalterverkaufs Wartenummern ausgegeben werden. Die Vergabe der Wartenummern richtet sich nach der ununterbrochenen Wartedauer der Kaufinteressenten oder deren Stellvertreter. In der Reihenfolge dieser Nummern erfolgt die Abfertigung am Schalter.
 
5.3
Schwerbehinderte und Schwangere können bevorzugt behandelt werden.
 
 
6.
Telefonischer Verkauf
 
6.1
Telefonische Bestellungen sind mit dem Beginn des Schalterverkaufs möglich.
 
6.2
Soweit bei der telefonischen Bestellung keine Kreditkartennummer oder Bankverbindung angegeben wird, werden die Bestellungen erst mit Zahlungseingang nach Rechnungsstellung verbindlich. Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Tag vor der Aufführung an der Tageskasse bezahlt werden. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.
 
6.3
Nrn. 4.4 und 4.5 gelten entsprechend.
 
 
7.
Online-Verkauf
 
7.1
Online-Bestellungen sind mit dem Beginn des Schalterverkaufs möglich.
 
7.2
Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur mit Kreditkarte oder Bank-Einzugsermächtigung (nicht bei Erstbestellern) erfolgen. Eine Einlösung von Geschenkgutscheinen bzw. Abonnement-Wertgutscheinen und Kundenguthaben ist bei der Online-Bestellung nicht möglich.
 
7.3
Nrn. 4.4 und 4.5 gelten entsprechend.
 
 
8.
Datenschutzbestimmungen
 
8.1
Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
 
8.2
Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Staatstheater informiert.
 
 
9.
Ermäßigte Eintrittspreise
 
9.1
Ermäßigungen werden nach näherer Bestimmung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst insbesondere gewährt für Abonnenten, Besucherorganisationen, Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen, Schülergruppen (Schulklassen mit aufsichtsführenden Lehrkräften), Schwerkriegsbeschädigte, KZ-Schwerbeschädigte, Sehbehinderte mit Merkmal „Bl“ und deren Begleitpersonen, Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkmal „B“, Studenten bis zum 30. Lebensjahr, Schülern sowie Wehr- und Zivildienstleistenden.
 
9.2
Für Veranstaltungen, die im Programm als Familienvorstellungen gekennzeichnet sind, werden an Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für alle Plätze ermäßigte Karten zu einem Einheitspreis abgegeben.
 
9.3
Im Übrigen gelten die Ermäßigungsbestimmungen des jeweiligen Staatstheaters. Darüber hinaus hat jedes Staatstheater die Möglichkeit, kurzfristige, vorstellungsbezogene Rabattaktionen durchzuführen.
 
9.4
Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nach zu entrichten.
 
 
10.
Kartenrückgabe
 
10.1
Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
 
10.2
Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
 
10.3
Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.
 
10.4
Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.
 
10.5
In den Fällen von Nr. 10.3 und Nr. 10.4 sind weiter gehende Ansprüche ausgeschlossen.
 
 
11.
Kartenverlust
 
11.1
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.
 
11.2
Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.
 
 
12.
Garderobe
 
12.1
Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.
 
12.2
Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haften die Bayerischen Staatstheater für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 500 €.
 
12.3
Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
 
 
13.
Fundsachen
 
13.1
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Staatstheater gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen.
 
13.2
Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
 
 
14.
Hausrecht
 
14.1
Die Bayerischen Staatstheater üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
 
14.2
Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, können die Bayerischen Staatstheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Nr. 14.1 Satz 4 gilt entsprechend.
 
14.3
Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Bayerischen Staatstheater sind untersagt.
 
14.4
Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.
 
14.5
Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Zuschauerhaus und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
 
 
15.
Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
 
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerhaus ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 14.1 nach sich ziehen.
 
 
16.
Gewerbsmäßiger Weiterverkauf
 
16.1
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, das betroffene Bayerische Staatstheater hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom betroffenen Staatstheater, dem Zentralen Dienst der Bayerischen Staatstheater oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Staatstheaters erworben wird.
 
16.2
Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Bayerischen Staatstheater und der Zentrale Dienst können die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.
 
16.3
Die Bayerischen Staatstheater haften nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
 
 
17.
Haftung
 
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände der Bayerischen Staatstheater erleidet, haften die Staatstheater, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
 
 
18.
Besondere Regelungen
 
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann von den vorstehenden Vorschriften abweichende Regelungen treffen.
 
 
19.
Inkrafttreten
 
Diese Benutzungsbedingungen treten am 1. April 2009 in Kraft. Mit Ablauf des 31. März 2009 treten die Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater vom 8. Juni 2006 (KWMBl I S. 135, StAnz Nr. 26) außer Kraft.
 
 
Dr. Friedrich Wilhelm Rothenpieler
Ministerialdirektor