Veröffentlichung KWMBl. 2009/06 S. 133 vom 12.03.2009

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Az.: VII.7-5 O 9181-7.17 189
2236.2.2-UK
2236.2.2-UK
 
Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsschulordnung; hier: Formulare
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 12. März 2009 Az.: VII.7-5 O 9181-7.17 189
 
 
Die Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsschulordnung (Formulare) vom 29. April 1998 (KWMBl I S. 223), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (KWMBl I S. 283), wird wie folgt geändert:
 
1.
Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„Bei Teilnahme am Unterricht der anderen Konfession gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 BSO wird die in diesem Unterricht erzielte Note, in der Klammer die Konfession des besuchten Unterrichts sowie im Raum für Bemerkungen der Hinweis ‚Die Schülerin/Der Schüler konnte aus schulorganisatorischen Gründen nicht am Religionsunterricht der eigenen Konfession teilnehmen.’ eingetragen.“
 
2.
Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„Werden die geforderten Englischkenntnisse durch Nachweise gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 Nr.1, 2 oder 3 oder Satz 3 BSO beim Abschluss der Berufsschule erbracht, wird dies bei der Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses im Abschlusszeugnis (Anlagen 6 und 7, Bemerkung gemäß Fußnote 2) durch den nach der Eintragung des mittleren Schulabschlusses folgenden Hinweis ‚Die geforderten Englischkenntnisse wurden nachgewiesen durch die Note ______ im ______ (Angabe des Zeugnisses mit Datum).’ vermerkt.“
 
3.
Die bisherigen Anlagen 2 bis 7 und die bisherige Anlage 9 werden durch die Anlagen 2 bis 7 und die Anlage 9 dieser Bekanntmachung ersetzt.
 
4.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor

Anlagen