2236.2.2-UK
- Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsschulordnung; hier: Formulare
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 12. März 2009 Az.: VII.7-5 O 9181-7.17 189
Die Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsschulordnung (Formulare) vom 29. April 1998 (KWMBl I S. 223), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (KWMBl I S. 283), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„Bei Teilnahme am Unterricht der anderen Konfession gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 BSO wird die in diesem Unterricht erzielte Note, in der Klammer die Konfession des besuchten Unterrichts sowie im Raum für Bemerkungen der Hinweis ‚Die Schülerin/Der Schüler konnte aus schulorganisatorischen Gründen nicht am Religionsunterricht der eigenen Konfession teilnehmen.’ eingetragen.“
- 2.
- Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„Werden die geforderten Englischkenntnisse durch Nachweise gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 Nr.1, 2 oder 3 oder Satz 3 BSO beim Abschluss der Berufsschule erbracht, wird dies bei der Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses im Abschlusszeugnis (Anlagen 6 und 7, Bemerkung gemäß Fußnote 2) durch den nach der Eintragung des mittleren Schulabschlusses folgenden Hinweis ‚Die geforderten Englischkenntnisse wurden nachgewiesen durch die Note ______ im ______ (Angabe des Zeugnisses mit Datum).’ vermerkt.“
- 3.
- Die bisherigen Anlagen 2 bis 7 und die bisherige Anlage 9 werden durch die Anlagen 2 bis 7 und die Anlage 9 dieser Bekanntmachung ersetzt.
- 4.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
- Anlage 2: Jahreszeugnis Berufsgrundschuljahr
- Anlage 3: Jahreszeugnis Berufsvorbereitungsjahr
- Anlage 4: Zwischenzeugnis Berufsgrundschuljahr
- Anlage 5: Zwischenzeugnis Berufsvorbereitungsjahr
- Anlage 6: Abschlusszeugnis Berufsschule
- Anlage 7: Abschlusszeugnis Berufsgrundschuljahr
- Anlage 9: Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss