2245-WFK
- Richtlinien für die Förderung internationaler Begegnungen
von Laienmusikensembles
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 22. April 2009 Az.: B 7-K1620.5.1-12b/2 671
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur Förderung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit dem Vollzug der Richtlinien wird die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH beauftragt.
- 1.
- Zweck der Förderung
Förderung der Präsentation bayerischer Laienmusikensembles im Ausland sowie von internationalen Begegnungen im Interesse der Völkerverständigung.
- 2.
- Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können Auslandsreisen mit Teilnahme an einem bedeutenden internationalen musikalischen Wettbewerb sowie Konzertreisen ins Ausland, die Begegnungscharakter haben, und für welche jeweils Fördermittel aus anderen Förderprogrammen nicht in Anspruch genommen werden können. Der musikalische Aspekt der Veranstaltung muss jeweils im Vordergrund stehen (keine Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter, wie z. B. Weinfeste). Nicht gefördert werden Reisen im Rahmen von Städtepartnerschaften sowie kommerzielle Veranstaltungen.
Ausnahmsweise gefördert werden können Besuche ausländischer Laienmusikensembles bei einem bayerischen Ensemble, wenn der Besuch besonders förderwürdig ist und der Begegnungscharakter im Vordergrund steht, und wenn jeweils Fördermittel aus anderen Förderprogrammen nicht in Anspruch genommen werden können.
Reisen in Länder bzw. Besuche aus Ländern, zu denen noch kein oder nur ein geringer Kontakt besteht, werden bevorzugt berücksichtigt.
- 3.
- Zuwendungsempfänger
Die Förderung wird gemeinnützigen Laienmusikensembles mit Sitz in Bayern gewährt, die in einem bayerischen Laienmusikverband mit landesweiter Bedeutung Mitglied sind. Ensembles von Schulen und Hochschulen sollen grundsätzlich nicht gefördert werden.
- 4.
- Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
Förderfähig sind die den aktiven Musikern und Sängern tatsächlich entstandenen Kosten für die Fahrt sowie die Unterbringung für zuschussfähige Reisetage.
Bei Reisen innerhalb Europas mit einem Auftritt des Ensembles sind maximal drei Reisetage, bei Reisen mit zwei oder mehr Auftritten maximal fünf Reisetage zuschussfähig. Bei Reisen in das außereuropäische Ausland mit einem Auftritt sind maximal fünf Reisetage, bei Reisen mit zwei oder mehr Auftritten maximal zehn Reisetage zuschussfähig. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 1.000 € betragen. Die Förderung darf 50 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 €.
Entsprechendes gilt für die Bezuschussung von Besuchen von Gastensembles.
- 5.
- Verfahren
Das Laienmusikensemble reicht bei dem Laienmusikverband, bei dem es Mitglied ist, einen Antrag über die Bewilligung eines Zuschusses ein. Dem Antrag sind ein Programm der Reise, ein Zeitplan sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen. Der Antrag ist von dem Verband mit einer Bestätigung der Mitgliedschaft des Ensembles und einer Stellungnahme zum Antrag bis spätestens 31. März eines jeden Jahres an die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH weiterzuleiten.
- 6.
- Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 1. Juni 2009 in Kraft. Sie sind befristet bis 31. Dezember 2012.
Dr. Friedrich Wilhelm Rothenpieler
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor