Verordnung zur Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den Archivdienst bei den öffentlichen Archiven und den Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken
Vom 23. März 2010 (GVBl S. 179)
Auf Grund von Art. 26 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) vom 29. Juli 2008 (GVBl S. 500, BayRS 2030-1-1-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GVBl S. 605), erlassen die Bayerischen Staatministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Innern im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatministerium der Finanzen und dem Bayerischen Landespersonalausschuss folgende Verordnung:
§ 1
Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Archivdienst bei den öffentlichen Archiven
Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Archivdienst bei den öffentlichen Archiven (ZAPOmArchD) vom 24. Februar 2000 (GVBl S. 94, BayRS 2038-3-4-11-1-WFK) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der Überschrift zu Abschnitt III das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 2.
- In § 1 Abs. 2 wird das Wort „Ausleseverfahren“ durch das Wort „Auswahlverfahren“ ersetzt.
- 3.
- In § 2 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 bis 4 werden aufgehoben.
- b)
- Die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 5 entfällt.
- 5.
- In § 4 wird das Wort „Ausleseverfahrens“ durch das Wort „Auswahlverfahrens“ ersetzt.
- 6.
- In § 12 Satz 1 Nr. 2 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 7.
- In § 13 werden die Worte „Abs. 5“ gestrichen.
- 8.
- In der Überschrift zu Abschnitt III, in § 16 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie in § 19 Abs. 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 9.
- In § 28 Satz 2 werden die Worte „Art. 43 Abs. 2 Satz 2 BayBG“ durch die Worte „§ 22 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes“ ersetzt.
- 10.
- In § 29 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 11.
- In § 31 Abs. 1 Satz 1 und § 35 werden jeweils die Worte „§ 33“ durch die Worte „§ 41“ ersetzt.
§ 2
Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst bei den öffentlichen Archiven
Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst bei den öffentlichen Archiven (ZAPOgArchD) vom 24. Februar 2000 (GVBl S. 100, BayRS 2038-3-4-11-2-WFK), zuletzt geändert durch § 30 des Gesetzes vom 7. August 2003 (GVBl S. 503, BayRS 2030-1-3-F), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der Überschrift zu Abschnitt III das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 2.
- In § 1 Abs. 2 wird das Wort „Ausleseverfahren“ durch das Wort „Auswahlverfahren“ ersetzt.
- 3.
- In § 2 wird das Wort ,,Anstellungsprüfung“ durch das Wort ,,Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 bis Abs. 4 werden aufgehoben.
- b)
- Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 1.
- c)
- Es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Bewerber müssen das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse nachweisen.“
- 5.
- In § 4 wird das Wort „Ausleseverfahrens“ durch das Wort „Auswahlverfahrens“ ersetzt.
- 6.
- In § 9 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 7.
- In § 14 werden die Worte „Abs. 5“ durch die Worte „Abs. 1“ ersetzt.
- 8.
- In der Überschrift zu Abschnitt III, in § 17 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie in § 20 Abs. 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 9.
- In § 29 Satz 2 werden die Worte „Art. 43 Abs. 2 Satz 2 BayBG“ durch die Worte „§ 22 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes“ ersetzt.
- 10.
- In § 30 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 11.
- In § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 38 werden jeweils die Worte „§ 37“ durch die Worte „§ 45“ ersetzt.
§ 3
Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Archivdienst bei den öffentlichen Archiven
Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Archivdienst bei den öffentlichen Archiven (ZAPOhArchD) vom 30. Juli 2003 (GVBl S. 617, BayRS 2038-3-4-11-3-WFK) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der Überschrift zu Abschnitt III das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 2.
- In § 2 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 3.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nr. 2 wird gestrichen.
- bb)
- Die bisherigen Nrn. 3 und 4 werden Nrn. 2 und 3.
- b)
- In Abs. 2 werden die Worte „Nr. 3“ durch die Worte „Nr. 2“ ersetzt.
- 4.
- In § 5 Abs. 1 werden die Worte „Nr. 4“ durch die Worte „Nr. 3“ ersetzt.
- 5.
- In der Überschrift zu Abschnitt III, in § 16 Abs. 1 und 2 sowie in § 17 Abs. 1 wird jeweils das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 6.
- In § 17 Abs. 3 werden die Worte „§ 19“ durch die Worte „§ 17“ ersetzt.
- 7.
- In § 28 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
§ 4
Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken
Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken (ZAPOmBiblD) vom 24. Februar 2000 (GVBl S. 81, BayRS 2038-3-4-10-1-1-WFK) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift zu § 3 wird durch den Klammerzusatz „(aufgehoben)“ ersetzt.
- b)
- In der Überschrift zu Abschnitt III wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- c)
- Die Worte „§ 30 Übergangsvorschrift“ werden gestrichen.
- 2.
- In § 1 Abs. 2 wird das Wort „Ausleseverfahren“ durch das Wort „Auswahlverfahren“ ersetzt.
- 3.
- In § 2 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 4.
- § 3 wird aufgehoben.
- 5.
- In § 4 wird das Wort „Ausleseverfahrens“ durch das Wort „Auswahlverfahrens“ ersetzt.
- 6.
- In § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 6, in der Überschrift zu Abschnitt III, in § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 und § 22 wird jeweils das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 7.
- In § 25 Satz 2 werden die Worte „Art. 43 Abs. 2 Satz 2 BayBG“ durch die Worte „§ 22 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes“ ersetzt.
- 8.
- In § 27 Abs. 1 werden die Worte „§ 33“ durch die Worte „§ 41“ ersetzt.
- 9.
- In § 28 Abs. 1 und 2 Satz 3 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 10.
- § 30 wird aufgehoben.
§ 5
Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen Bibliotheken
Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen Bibliotheken (ZAPOgBiblD) vom 10. Juli 2006 (GVBl S. 419, BayRS 2038-3-4-10-2-WFK) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift zu § 3 wird durch den Klammerzusatz „(aufgehoben)“ ersetzt.
- b)
- In der Überschrift zu Abschnitt III wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- c)
- Die Worte „§ 39 Übergangsvorschrift“ werden gestrichen.
- 2.
- In § 2 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 3.
- § 3 wird aufgehoben.
- 4.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 1 Sätze 1 und 3 wird jeweils das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- b)
- In Abs. 5 Satz 1 werden die Worte „Art. 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBG“ durch die Worte „§ 20 Abs. 1 Nr. 4 LbV“ ersetzt.
- 5.
- In der Überschrift zu Abschnitt III, in § 16 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 und § 27 Satz 1 wird jeweils das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 6.
- In § 30 Satz 2 werden die Worte „Art. 43 Abs. 2 Satz 2 BayBG“ durch die Worte „§ 22 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes“ ersetzt.
- 7.
- In § 33 Abs. 1 Satz 1 und § 37 werden jeweils die Worte „§ 37“ durch die Worte „§ 45“ ersetzt.
- 8.
- § 39 wird gestrichen.
§ 6
Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen Bibliotheken
Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen Bibliotheken (ZAPOhBiblD) vom 9. De- zember 2003 (GVBl S. 925, BayRS 2038-3-4-10-3-WFK), geändert durch Verordnung vom 7. Juni 2004 (GVBl S. 253), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der Überschrift zu Abschnitt III das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 2.
- In § 2 wird das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 3.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 2 wird nach dem Wort „haben“ das Komma durch den Schlusspunkt ersetzt.
- b)
- Nr. 3 wird gestrichen.
- 4.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es werden folgender neuer Abs. 2 und folgender Abs. 3 eingefügt:
„(2) 1Die zum Vorbereitungsdienst zuzulassenden Bewerber werden auf Grund einer nach Noten erstellten Rangliste ermittelt. 2Zur Feststellung der Eignung der Bewerber wird außerdem ein Auswahlverfahren durchgeführt. 3Die Zahl der Einladungen zum Auswahlverfahren kann begrenzt werden; hierbei ist auf das Ergebnis der akademischen Abschlussprüfung abzustellen. 4Das Auswahlverfahren dient der Feststellung der Eignung der Bewerber, insbesondere der Führungs- und Leitungsqualitäten und der sozialen Kompetenz. 5Die Dauer des Auswahlverfahrens soll drei Stunden je Bewerber nicht übersteigen. 6Soweit die Eignung der Bewerber festgestellt wird, bleibt es bei der sich durch die Noten ergebenen Rangfolge. 7Bewerber, für die die Nichteignung festgestellt wird, scheiden aus dem weiteren Bewerbungsverfahren aus und können nicht zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden. 8Ausgeschiedene Bewerber dürfen nur noch einmal an einem weiteren Auswahlverfahren teilnehmen.
(3) 1Organisation und Durchführung des Auswahlverfahrens obliegen der Bayerischen Staatsbibliothek. 2Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens regelt die Bayerische Staatsbibliothek mit Zustimmung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in einem Leitfaden.“
- b)
- Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 4.
- 5.
- In der Überschrift zu Abschnitt III, in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 sowie in § 21 wird jeweils das Wort „Anstellungsprüfung“ durch das Wort „Laufbahnprüfung“ ersetzt.
- 6.
- § 32 wird aufgehoben.
§ 7
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft.
(2) Abweichend von Abs. 1 tritt § 6 Nr. 4 am 20. April 2010 in Kraft.
München, den 23. März 2010
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Joachim H e r r m a n n , Staatsminister
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Wolfgang H e u b i s c h , Staatsminister