Veröffentlichung KWMBl. 2010/16 S. 219 vom 15.07.2010

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2236-6-1-1-UK
2236-6-1-1-UK

Achte Verordnung zur Änderung der Fachschulordnung

Vom 15. Juli 2010 (GVBl S. 390)


Auf Grund von Art. 15 Satz 4, Art. 45 Abs. 2 Satz 4, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2010 (GVBl S. 230), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:


§ 1

Die Schulordnung für die zweijährigen Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) vom 6. September 1985 (GVBl S. 555, ber. S. 662, BayRS 2236-6-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2008 (GVBl S. 787, ber. S. 855), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 1.08 wird das Wort „Fleischereitechnik“ durch das Wort „Fleischtechnik“ ersetzt.

b)
In Nr. 1.11 wird das Wort „Glashüttentechnik“ durch das Wort „Glas“ ersetzt.

c)
In Nr. 1.12 wird das Wort „Lüftungs-“ durch das Wort „Sanitär-“ ersetzt.

d)
Es wird folgende neue Nr. 1.19 eingefügt: „1.19 Mechatroniktechnik“.

e)
Die bisherigen Nrn. 1.19 bis 1.20 werden Nrn. 1.20 bis 1.21.

f)
Die bisherige Nr. 1.21 „Sanitärtechnik“ wird aufgehoben.

g)
In Nr. 2.01 wird das Wort „Keramik“ durch die Worte „Keramik und Design“ ersetzt.

2.
§ 30 Abs. 2 Sätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

1Weisen die Stundentafeln der Anlage 1 Wahlpflichtfächer aus, legt die Schule zum Ende des 1. Schuljahres fest, in welchen der möglichen Prüfungsfächer eine Abschlussprüfung angeboten wird. 2Aus diesem Fächerkanon wählen die Schüler spätestens zum Ende des der Abschlussprüfung vorhergehenden Schulhalbjahres vier schriftliche Prüfungsfächer im angegebenen Umfang aus.“

3.
In § 44 Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl „1“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

4.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nr. 1.01 (Fachrichtung Bautechnik) wird wie folgt geändert:

aa)
Der Abschnitt „Pflichtfächer“ wird wie folgt geändert:

aaa)
Die Zeile „Stahlbetonbau4) 5)“ wird gestrichen.

bbb)
In der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ wird die Zahl „14“ durch die Zahl „11“ und wird die Zahl „20“ durch die Zahl „23“ ersetzt.

bb)
Der Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ wird wie folgt geändert:

aaa)
Das Wort „Ausführungsplanung“ wird durch die Worte „Hochbau/ CAD“ ersetzt.

bbb)
Nach der Zeile „Straßen- und Brückenbau 4) 5)“ wird die folgende Zeile eingefügt.

Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Stahlbetonbau 4) 5)
3
“.

ccc)
Nach der Zeile „Baubiologie“ werden folgende Zeilen eingefügt:

Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Schallschutzkonstruktionen im Ausbau 4) 5)
3
Brandschutzkonstruktionen im Ausbau 4) 5)
3
Funktionale Raumkonzepte 4) 5)
3
Ausbaustatik 4) 5)
3
Technischer Ausbau
2
Ausbaumanagement 4) 5)
3
“.

ddd)
Im Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ wird in der Zeile „Technisches Englisch“ in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „3“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

b)
Nr. 1.05 (Fachrichtung Druck- und Medientechnik) wird wie folgt geändert:

aa)
Im Abschnitt „Pflichtfächer“ werden in der Zeile „Datenverarbeitung“ in der Spalte „Fächer“ die Fußnoten 4 und 5 eingefügt.

bb)
Im Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ wird in der Zeile „Technisches Englisch“ in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „3“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

c)
Nr. 1.06 (Fachrichtung Elektrotechnik) wird wie folgt geändert:

aa)
Der Abschnitt „Pflichtfächer“ wird wie folgt geändert:

aaa)
In der Zeile „Betriebswirtschaftliche Prozesse“ werden in der Spalte „Fächer“ die Fußnoten 4 und 5 eingefügt.

bbb)
In der Zeile „Grundlagen der Elektronik“ und in der Zeile „Grundlagen der Elektrotechnik“ werden in der Spalte „Fächer“ jeweils die Worte „Grundlagen der“ gestrichen.

bb)
Der Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ wird wie folgt geändert:

aaa)
Die Worte „Angewandte mechatronische Systeme 4) 5)“ werden durch die Worte „Mechatronische System-entwicklung 4) 5)“ ersetzt.

bbb)
In der Zeile „Technisches Englisch“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „3“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

d)
Nr. 1.08 (Fachrichtung Fleischereitechnik) erhält folgende Fassung:

„1.08 Fachrichtung Fleischtechnik
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
2
-
Englisch 1)
2
2
Mathematik I
5
-
Mathematik II 1) 2)
-
2
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
-
Betriebspsychologie
-
2
Produktionstechnik 4) 5)
3
4
Lebensmittelchemie
5
-
Rohstoffe und Sensorik
3
-
Technologie der Fleischverarbeitung 4) 5)
4
4
Mikrobiologie
2
-
Informationstechnik
3
-
Betriebswirtschaft
3
-
Lebensmittelrecht
2
-
36
14
+ 20 Wochenstunden
Wahlpflichtfächer 3)
36
36
Wahlpflichtfächer
Lebensmittelchemie des Fleisches
3
Mikrobiologie der Fleischerzeugnisse
3
Kenntlichmachung von Fleischerzeugnissen 4) 5)
2
Prozessplanung 4) 5)
3
Projektierung von Verfahrensabläufen
2
Praxis der Fleischtechnologie/Projektarbeit
4
Qualitätsmanagement und Lebensmittelsicherheit 4) 5)
3
Unternehmensführung und Betriebsorganisation
3
Zielkostenrechnung von Fleischerzeugnissen 4) 5)
2
Zeitdaten- und Entgeltmanagement 4) 5)
3
Betriebsdatenmanagement
2
Betriebsinformatik 4) 5)
2
Berufs- und Arbeitspädagogik
2

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden; die Gesamtzahl der Wochenstunden des 2. Schuljahres verringert sich dann auf 34.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

e)
Nr. 1.11 (Fachrichtung Glashüttentechnik) erhält folgende Fassung:

„1.11 Fachrichtung Glas
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
1
1
Englisch 1)
2
2
Mathematik I
5
Mathematik II 1) 2)
2
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
Betriebspsychologie
1
1
Betriebswirtschaft
2
Rechtsgrundlagen, Arbeitssicherheit, Umweltschutz
1
Berufs- und Arbeitspädagogik
1
1
Datenverarbeitung
1
Qualitätsmanagement
1
Konstruktion 4) 5)
3
Physik
4
Chemie
5
Elektro- und Automatisierungstechnik 4) 5)
4
4
Technische Kommunikation
3
28
19
+ 8 Wochenstunden
Wahlpflichtfächer
+ 15 Wochenstunden Wahlpflichtfächer 3)
36
34
Wahlpflichtfächer
Werkstoffkunde Glas
4
Technische Optik
4
Fertigungstechnologie Glas
2
Fertigungstechnologie Optik I
2
Glastechnisches Praktikum
2
2
Praktikum CNC-Fertigung optischer Bauteile
2
Glaserzeugung 4) 5)
4
Maschinelle Glasbearbeitung
3
Ofenbau- und Feuerungstechnik 4) 5)
4
Glasmaschinen 4) 5)
4
Praktikum Technische Optik
2
Messtechnik Optik 4) 5)
4
Konstruktion optischer Systeme 4) 5)
4
Beschichtungstechnik 4) 5)
3
Optoelektronische Bauteile
2
Fertigungstechnologie Optik II
2

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden; die Gesamtzahl der Wochenstunden des 2. Schuljahres verringert sich dann auf 32.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

f)
Nr. 1.12 (Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik) erhält folgende Fassung:

„1.12 Fachrichtung Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
2
Englisch 1)
2
2
Mathematik I
5
Mathematik II 1) 2)
2
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
Betriebspsychologie
2
Physik
3
Chemie und Werkstoffkunde
4
Anlagenplanung
4
Informationstechnik
2
Elektrotechnik
3
Bautechnik
2
Sanitärtechnik
3
Heizungstechnik
3
Lüftungs- und Klimatechnik
2
Steuerungs- und Regelungstechnik 4) 5)
4
Arbeitsvorbereitung und Kalkulation 4) 5)
4
37
14
+ 15 Wochenstunden Wahlpflichtfächer 3)
37
34
Wahlpflichtfächer
Warmwasserbereitungsanlagen 4) 5)
3
Heizungstechnische Anlagen 4) 5)
4
Feuerungstechnik 4) 5)
3
Sanitärtechnische Anlagen 4) 5)
4
Lüftungs- und klimatechnische Anlagen 4) 5)
4
Komplexe Anlagentechnik 4) 5)
2
Kältetechnik 4) 5)
2
Öffentliche Trinkwasserversorgung 4) 5)
2
Öffentliche Abwasserbeseitigung 4) 5)
2
Regen- und Grauwassernutzung 4) 5)
2
Wasserchemie und -hygiene 4) 5)
2
Schwimmbadtechnik 4) 5)
2
Fernwärme/Dampf/Kraft-Wärme 4) 5)
2
Rechnergestützte Anlagenplanung
2
Innovative Anlagen
2
Betriebswirtschaft und Marketing
2
Regenerative Energien 4) 5)
3
Sicherheitsmanagement 4) 5)
2
Energieeffizienzmanagement 4) 5)
2
Qualitäts- und Umweltmanagement 4) 5)
2
Projektmanagement
2
Projektarbeit
3
Technisches Englisch
2
Berufs- und Arbeitspädagogik
2

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden; die Gesamtzahl der Wochenstunden des 2. Schuljahres verringert sich dann auf 32.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

g)
Der Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ in Nr. 1.13 (Fachrichtung Holztechnik) wird wie folgt geändert:

aa)
In der Zeile „Steuerungstechnik4) 5)“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „2“ durch die Zahl „3“ ersetzt.

bb)
In der Zeile „Technisches Englisch“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „3“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

cc)
In der Zeile „Berufs- und Arbeitspädagogik“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „3“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

h)
Nr. 1.16 (Fachrichtung Kunststofftechnik) erhält folgende Fassung:

„1.16 Fachrichtung Kunststofftechnik
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
2
Englisch 1)
2
2
Mathematik I
5
Mathematik II 1) 2)
2
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
Betriebspsychologie
2
Physik
3
Chemie und Werkstoffkunde
5
Technische Mechanik
4
Konstruktion
4
Informationstechnik
2
Maschinenelemente
3
Steuerungstechnik
3
Elektrotechnik
3
Kunststoffkunde
2
3
Kunststoffverarbeitung
5
37
17
+ 15 Wochenstunden Wahlpflichtfächer 3)
37
34
Wahlpflichtfächer
Industriebetriebslehre 4) 5)
3
Produktions- und Fertigungstechnik 4) 5)
3
Anlagentechnik 4) 5)
2
Entwicklung und Konstruktion 4) 5)
4
Konstruktion 4) 5)
2
Kunststoffverarbeitung - Formteile 4) 5)
2
Kunststoffverarbeitung - Halbzeuge 4) 5)
2
Technologie neuer Werkstoffe 4) 5)
2
Umwelt und Recycling 4) 5)
2
Fertigungsverfahren 4) 5)
2
Speicherprogrammierbare Steuerungen 4) 5)
2
Regelungstechnik 4) 5)
2
Automatisierungstechnik 4) 5)
3
Qualitäts- und Umweltmanagement 4) 5)
2
Projektmanagement und Projektarbeit
3
Technisches Englisch
2
Berufs- und Arbeitspädagogik
2

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden; die Gesamtzahl der Wochenstunden des 2. Schuljahres verringert sich dann auf 32.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

i)
Nr. 1.17 (Fachrichtung Lebensmittelverarbeitungstechnik) erhält folgende Fassung:

„1.17 Fachrichtung Lebensmittelverarbeitungstechnik
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
2
Englisch 1)
2
2
Mathematik I
5
Mathematik II 1) 2)
2
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
Betriebspsychologie
2
Lebensmittelchemie
4
Physik
3
Lebensmittelanalytik
2
Lebensmittelmikrobiologie und Hygiene 4) 5)
2
2
Industrielle Lebensmitteltechnologie 4) 5)
7
3
Produktionstechnik
4
Informationstechnik
3
Betriebswirtschaft
2
Lebensmittelrecht 4) 5)
3
38
14
+ 22 Wochenstunden Wahlpflichtfächer 3)
38
36
Wahlpflichtfächer
Praxis der Lebensmitteltechnologie
3
Verfahrenstechnik und Arbeitssicherheit 4) 5)
4
Abfüll- und Verpackungstechnik
2
Produktionsplanung und -steuerung 4) 5)
4
Arbeitsorganisation
2
Qualitätsmanagement und Lebensmittelsicherheit 4) 5)
4
Qualitätssicherung
2
Kostenrechnung und Finanzierung 4) 5)
3
Betriebliche Datenerfassung
1
Biotechnologie 4) 5)
2
Ernährung 4) 5)
2
Umweltmanagement
2
Projektmanagement und Projektarbeit
3
Technisches Englisch
2

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden; die Gesamtzahl der Wochenstunden des 2. Schuljahres verringert sich dann auf 34.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

j)
Der Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ in Nr. 1.18 (Fachrichtung Maschinenbautechnik) wird wie folgt geändert:

aa)
In der Zeile „Technologie neuer Werkstoffe4) 5)“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „3“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

bb)
Nach der Zeile „Produktionsplanung und -steuerung4) 5)“ werden folgende Zeilen eingefügt:

Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Elektronische Instrumentensysteme und
Bustechniken
2
Werkstattausrüstung und Flugzeugbetrieb
3
Aerodynamik
1
Luftrecht
1
Flugzeugstruktur und Systeme 4) 5)
4
Triebwerk und Propeller 4) 5)
3
Umwelt- und Qualitätsmanagement 4) 5)
2
“.

cc)
In der Zeile „Technisches Englisch“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „3“ durch die Zahl „2“ ersetzt.

k)
Es wird folgende neue Nr. 1.19 eingefügt:

l)
Die bisherigen Nrn. 1.19 bis 1.20 werden Nrn. 1.20 bis 1.21.

„1.19 Fachrichtung Mechatroniktechnik
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
2
Englisch 1)
2
2
Mathematik I
5
Mathematik II 1) 2)
2
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
Betriebspsychologie
2
Betriebswirtschaftliche Prozesse 4) 5)
2
Physik
3
Chemie und Werkstoffkunde
3
Elektrotechnik und Elektronik
5
Informationstechnik
2
Technische Mechanik
4
Steuerungstechnik
3
Softwareentwicklung 4) 5)
3
3
Mechatronische Systeme 4) 5)
3
3
Mechatronische Systementwicklung 4) 5)
6
Konstruktion 4) 5)
3
Robotertechnik 4) 5)
3
37
26
+ 8 Wochenstunden Wahlpflichtfächer 3)
37
34
Wahlpflichtfächer
Messtechnik 4) 5)
3
Regelungstechnik 4) 5)
3
Elektrische Maschinen und Antriebe 4) 5)
3
Leistungselektronik 4) 5)
2
Feldbussysteme 4) 5)
3
Internetbasierte Leittechnik 4) 5)
2
Mikrocontrollertechnik 4) 5)
3
Industrielle Bildverarbeitung 4) 5)
2
CAE 4) 5)
2
Produktions- und Fertigungstechnik 4) 5)
3
Maschinenelemente 4) 5)
2
Technologie neuer Werkstoffe 4) 5)
2
Arbeitssicherheit 4) 5)
2
Umwelt- und Qualitätsmanagement 4) 5)
2
Projektmanagement
2
Mathematische Methoden der Mechatronik
2
Datenverarbeitungstechnik 4) 5)
3
Projektarbeit
3
Technisches Englisch
2
Berufs- und Arbeitspädagogik
2

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden; die Gesamtzahl der Wochenstunden des 2. Schuljahres verringert sich dann auf 32.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

m)
Die bisherige Nr. 1.21 (Fachrichtung Sanitärtechnik) wird aufgehoben.

n)
Nr. 1.22 (Fachrichtung Steintechnik) erhält folgende Fassung:

„1.22 Fachrichtung Steintechnik
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
2
Englisch 1)
2
2
Mathematik I
4
Mathematik II 1) 2)
3
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
Betriebspsychologie
2
Datenverarbeitung
2
Betriebswirtschaft
2
Baustatik
2
Baustofftechnologie
3
Projektives Zeichnen
3
Freies Zeichnen
2
Formgestaltung
4
Schriftentwurf
2
Kunst- und Baugeschichte
2
Gesteinstechnologie 4) 5)
2
4
Steinkonstruktion
3
Werkzeugtechnologie
1
38
11
+ 23 Wochenstunden Wahlpflichtfächer 3)
38
34
Wahlpflichtfächer
Boden- und Treppenkonstruktion 4) 5)
4
Wandbekleidungen 4) 5)
4
Unternehmensgründung und
-führung 4) 5)
2
Bau- und Bauvertragsrecht
1
Arbeitsvorbereitung 4) 5)
2
Kalkulation 4) 5)
2
Verfahrenstechnik
2
Plastische Steingestaltung 4) 5)
4
Schriftgestaltung 4) 5)
4
Grafisches Gestalten
2
Naturstein im Bestand
2
Technisches Englisch
2
Berufs- und Arbeitspädagogik
2

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Das Fach kann abgewählt werden; die Gesamtzahl der Wochenstunden des 2. Schuljahres verringert sich dann auf 31.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

o)
Nr. 2.01 (Meisterschule für Keramik) erhält folgende Fassung:

„2.01 Meisterschule für Keramik und Design
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
2
Englisch
2
2
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
Drehen 4) 5)
4
4
Formen 4) 5)
4
4
Modell- und Formenbau 4) 5)
4
4
Technologie 4) 5)
2
2
Gestaltung 4) 5)
4
4
Dekor- und Brenntechnik
4
4
Keramik-Geschichte
1
1
Masse- und Glasurentwicklung
4
4
31
31
+ 8 Wochenstunden
Wahlpflichtfächer
+ 8 Wochenstunden Wahlpflichtfächer 3)
39
39
Wahlpflichtfächer
Betriebswirtschaft
2
Rechnungswesen
2
Berufs- und Arbeitspädagogik
3
Technische Mathematik
1
Betriebsorganisation und Marketing
1
1
Technisches Konstruieren und Zeichnen
2
Projektorientiertes Arbeiten
4
Perspektiven der Keramik 4) 5)
4
4
Produktdesign 4) 5)
2
2
Experimentelles Arbeiten – Neue Werkstoffe
2
2
Psychologie und Pädagogik 4) 5)
2
2
Therapeutische Methoden
2
2
Computergrafik
2
2
Wahlfächer
Englisch 1) 2)
2
Mathematik 1)
3

1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

p)
Nr. 3.01 (Fachschule für Blumenkunst) erhält folgende Fassung:

„3.01 Fachschule für Blumenkunst
Fächer
Wochenstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Pflichtfächer
Deutsch 1)
2
-
Englisch
2
2
Wirtschafts- und Sozialkunde 1)
2
-
Berufs- und Arbeitspädagogik
2
-
Kommunikation und Präsentationstechniken
2
-
Betriebspsychologie
-
2
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
4
-
Marketing 4) 5)
-
2
Datenverarbeitung
2
-
Kommunikations- und Mediendesign
-
2
Pflanzenkunde und Naturstudien
4
-
Pflanzenverwendung 4) 5)
-
2
Gestaltungs- und Farbenlehre
4
-
Architektur und Design 4) 5)
-
2
Kulturgeschichte der Blume
2
-
Werkformen der Blumenkunst
8
4
Entwurfs- und Darstellungstechniken
4
-
Visualisierungskonzepte, Konstruktion und Modell
-
4
38
20
-
+ 16 Wochenstunden Wahlpflichtfächer 3)
38
36
Wahlpflichtfächer
Projektmanagement und Projektarbeit
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4
Naturstudien und experimentelles Gestalten
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4
Farb- und Formgestaltung 4) 5)
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2
Designorientiertes Gestalten 4) 5)
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4
Geschichte der Gartenkunst
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2
Unternehmensgründung, -organisation und -führung 4) 5)
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2
Finanzbuchhaltung
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2
Visuelle Kommunikation
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2
Marketingorientiertes Gestalten 4) 5)
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4
Gestaltungskonzepte – Lebendes Grün 4) 5)
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4
Pflanzenschutz und Pflanzenpflege 4) 5)
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2
Kulturpädagogik und Therapie
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2
Fotografie und Reproduktionstechnik
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2
Wahlfächer
Englisch 1) 2)
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2
Mathematik 1)
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3
Naturwissenschaftliche Grundlagen 1)
3
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1) Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
2) In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
3) Die Schüler wählen Fächer im vorgeschriebenen Umfang spätestens zum Ende des 1. Schuljahres aus den von der Schule im Rahmen des vom Staatsministerium vorgegebenen Budgets angebotenen Wahlpflichtfächern.
4) Mögliche Abschlussprüfungsfächer, von denen vier ausgewählt werden müssen.
5) Die Summe der Wochenstunden für die vier gewählten Abschlussprüfungsfächer beträgt mindestens 10.“

q)
Nr. 3.04 (Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe) wird wie folgt geändert:

aa)
Im Abschnitt „Pflichtfächer“ wird in der Zeile „Deutsch“ in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „2“ durch einen Querstrich ersetzt.

bb)
Im Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ wird in der Zeile „Fachpraxis Küche“ in der Spalte „Wochenstunden 1. Schuljahr“ die Zahl „2“ durch einen Querstrich ersetzt und wird in der Zeile „Fachpraxis Restaurant und Hotel“ in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „2“ durch einen Querstrich ersetzt.

5.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 1.08 wird das Wort „Fleischereitechnik“ durch das Wort „Fleischtechnik“ und werden die Worte „staatlich geprüfter Fleischereitechniker/staatlich geprüfte Fleischereitechnikerin“ durch die Worte „staatlich geprüfter Fleischtechniker/staatlich geprüfte Fleischtechnikerin“ ersetzt.

b)
In Nr. 1.11 wird das Wort „Glashüttentechnik“ durch das Wort „Glas“ und werden die Worte „staatlich geprüfter Glashüttentechniker/staatlich geprüfte Glashüttentechnikerin“ durch die Worte „staatlich geprüfter Glastechniker/staatlich geprüfte Glastechnikerin“ ersetzt.

c)
In Nr. 1.12 wird jeweils das Wort „Lüftungs-“ durch das Wort „Sanitär-“ ersetzt.

d)
Es wird folgende neue Nr. 1.19 eingefügt: „1.19 Mechatroniktechnik staatlich geprüfter Mechatroniktechniker/staatlich geprüfte Mechatroniktechnikerin“.

e)
Die bisherigen Nrn. 1.19 bis 1.20 werden Nrn. 1.20 bis 1.21.

f)
Die bisherige Nr. 1.21 wird aufgehoben.

g)
In Nr. 2.01 wird das Wort „Keramik“ durch die Worte „Keramik und Design“ und werden die Worte „staatlich geprüfter Keramikgestalter/staatlich geprüfte Keramikgestalterin“ durch die Worte „staatlich geprüfter Keramikdesigner/staatlich geprüfte Keramikdesignerin“ ersetzt.


§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.


München, den 15. Juli 2010


Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

Dr. Ludwig S p a e n l e
Staatsminister