Veröffentlichung KWMBl. 2010/16 S. 237 vom 22.07.2010

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VII.8-5 S 9611-9-7.56 738
2236.9.2-UK
2236.9.2-UK
 
Vollzug der Schulordnung für die Fachakademien
für Fremdsprachenberufe in Bayern;
hier: Zeugnismuster
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 22. Juli 2010 Az.: VII.8-5 S 9611-9-7.56 738
 
 
I.
 
Die nach der Schulordnung für die Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern (Fachakademieordnung Fremdsprachenberufe FakO Sprachen) vom 10. August 1987 (GVBl S. 278), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. November 2005 (GVBl S. 574), zu erteilenden Jahreszeugnisse, Abschlusszeugnisse, Zeugnisse über die Dolmetscherprüfung und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A4 auszustellen.
 
Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
 
Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
 
In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie gegebenenfalls weitere Vornamen einzutragen. Erforderlichenfalls ist nach dem Geburtsort der Landkreis anzugeben.
 
Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis und im Zeugnis über die Dolmetscherprüfung ist gestattet
staatlichen Schulen,
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen das Staatsministerium des Innern oder die Regierung dies genehmigt hat.
 
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
 
 
II.
 
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. Oktober 2001 (KWMBl I S. 424) außer Kraft.
 
 
E r h a r d
Ministerialdirektor

Anlagen