2230-2-1-1-WFK
Fünfte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die örtliche Zuständigkeit
der bei den Studentenwerken errichteten
Ämter für Ausbildungsförderung
zur Änderung der Verordnung
über die örtliche Zuständigkeit
der bei den Studentenwerken errichteten
Ämter für Ausbildungsförderung
Vom 13. September 2010 (GVBl. S. 705)
Auf Grund des Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung – Bayerisches Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz – BayAGBAföG – (BayRS 2230-2-1-WFK), geändert durch § 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 393), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der bei den Studentenwerken errichteten Ämter für Ausbildungsförderung vom 26. Juli 1994 (GVBl S. 891, BayRS 2230-2-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 17 des Gesetzes vom 7. August 2003 (GVBl S. 503), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 wird die Zahl „4“ durch die Zahl „2“ ersetzt.
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 2 wird gestrichen.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 3 bis 5 werden Nrn. 2 bis 4.
- 3.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 4 werden die Worte „Eichstätt ohne die Abteilung München“ durch die Worte „Eichstätt-Ingolstadt“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 5 werden die Worte „-Augsburg – Abteilung Nürnberg-” gestrichen.
- 4.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nr. 7 wird gestrichen.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 8 bis 11 werden Nrn. 7 bis 10.
- c)
- Die bisherige Nr. 12 wird Nr. 11 und erhält folgende Fassung:
„11. Munich Business School,“.
- d)
- Die bisherigen Nrn. 13 und 14 werden Nrn. 12 und 13.
- e)
- Die bisherige Nr. 15 wird Nr. 14; das Wort „und“ wird durch ein Komma ersetzt.
- f)
- Die bisherige Nr. 16 wird Nr. 15; der Schlusspunkt wird durch ein Komma ersetzt.
- g)
- Es werden folgende Nrn. 16 bis 18 angefügt:
- „16.
- der Fachhochschule für angewandtes Management Erding,
- 17.
- der Macromedia Fachhochschule der Medien München und
- 18.
- der Hochschule für Angewandte Sprachen/Fachhochschule des SDI München.“
- 5.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 4 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Nr. 5 wird der Schlusspunkt durch das Wort „und“ ersetzt.
- c)
- Es wird folgende Nr. 6 angefügt:
„6. Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg.“
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.
München, den 13. September 2010
Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Wolfgang Heubisch
Staatsminister
Staatsminister