Veröffentlichung KWMBl. 2010/03 S. 25 vom 15.01.2010

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 37f8cbc1be0083cbd3fe74a834ddf05228a1a77a58062a4a0641d7677cb396e2

 

Az.: VI.9-5 S 5422-6.1406
2235.1.1.2-UK
2235.1.1.2-UK
 
Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Abendgymnasien
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 15. Januar 2010 Az.: VI.9-5 S 5422-6.1406
 
 
Die nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife an den Abendgymnasien sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
 
Auf Folgendes wird hingewiesen:
 
1.
Für den Vorkurs ist das Muster für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1 )“ „Vorkurs (Vk )“ einzufügen.
 
 
2.
Im Übrigen gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 2009 (KWMBl S. 322), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
 
 
3.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor

Anlagen