Veröffentlichung KWMBl. 2010/05 S. 77 vom 28.01.2010

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Az.: LZ-5-3081
2230.1.1.1.1.1-UK
2230.1.1.1.1.1-UK
 
Besuch des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 28. Januar 2010 Az.: LZ-5-3081
 
 
1.
Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung
 
1.1
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit gewährt für Besuche des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch bayerische Schulklassen – Haupt- und Förderschulen ab 8., alle anderen Schularten ab 9. Jahrgangsstufe – eine anteilige Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
 
1.2
Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schüler 1,-- € pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. Dabei sind Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen zu berücksichtigen.
 
Bei Mehrtagesfahrten, z. B. im Rahmen von Schullandheimaufenthalten oder Klassenfahrten, wird nur die Entfernung vom Aufenthaltsort nach Mödlareuth berücksichtigt. Dies gilt nicht bei
 
a)
Klassenfahrten nach Berlin.
b)
mehrtägigen Fahrten mit schwerpunktmäßig zeitgeschichtlich ausgerichtetem Programm. Das Programm ist vor der Fahrt bei der Landeszentrale einzureichen.
c)
Ein- oder Zweitagesfahrten, wenn damit der Besuch der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg verbunden wird. In diesem Fall wird als Grundlage für die Erstattung die Entfernung Schulort – Flossenbürg – Mödlareuth bzw. Schulort – Mödlareuth – Flossenbürg herangezogen.
 
1.3
Der Besuch muss vorher beim Museum angemeldet werden.
 
 
2.
Antragsverfahren
 
2.1
Für den Erstattungsantrag soll das auf der Internetseite der Landeszentrale abrufbare Formblatt verwendet werden.
 
2.2
Der Antrag muss enthalten:
 
-
Zahl der teilnehmenden Schüler, Bezeichnung der Klassen, benutzte Verkehrsmittel,
-
das Programm der gesamten Fahrt mit Datum der Hin- und Rückfahrt sowie Angabe des Abfahrtortes und der tatsächlichen Fahrtkosten,
-
Bestätigung der zuständigen Lehrkraft, dass die Schüler auf den Besuch des Museums gründlich vorbereitet wurden, und Angabe über die Art der Vorbereitung (z. B. Filme, Unterrichtsmaterialien, Schülerarbeiten usw.),
-
Erklärung darüber, ob und in welcher Höhe für diese Fahrt bei welcher anderen Stelle ein Zuschuss beantragt beziehungsweise bewilligt worden ist,
-
die Kontonummer mit Bankleitzahl und Name des Kontoinhabers (es ist möglichst eine gleichbleibende Kontoverbindung der Schule zu verwenden; nur ausnahmsweise erfolgt die Zahlung auf das Konto der Lehrkraft),
-
Bestätigung, dass an der Schule zur Überprüfung bereitliegen:
-
ein Schülerbericht über die Fahrt,
-
die Originalrechnung und der Zahlungsnachweis über die Fahrtkosten.
 
2.3
Jede Schulklasse meldet sich unmittelbar nach Eintreffen bei der Museumsverwaltung an. Dabei ist vom Museum der Besuch auf dem Antrag zu bestätigen. Eine nachträgliche Bestätigung durch das Museum ist nicht möglich. Ohne die Bestätigung kann keine Erstattung erfolgen.
Bei kombinierten Fahrten Mödlareuth Flossenbürg ist auch der dortige Besuch von der KZ-Gedenkstätte auf demselben Antrag zu bestätigen.
 
2.4
Spätestens einen Monat nach der Fahrt ist der vollständig ausgefüllte, von der Schulleitung unterschriebene und vom Museum bestätigte Antrag an die Landeszentrale zu übersenden. Sofern dieser Zeitpunkt in bayerische Schulferien fällt, muss die Übersendung in den ersten beiden Schulwochen danach erfolgen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
 
 
3.
Übergangs- und Schlussbestimmungen
 
Diese Bekanntmachung tritt am 15. Februar 2010 in Kraft. Für vor diesem Zeitpunkt durchgeführte Fahrten werden keine Fahrtkosten erstattet.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor