Veröffentlichung KWMBl. 2010/07 S. 101 vom 01.03.2010

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Az.: VII.8-5 S 9612-3-7-7.1 413
2236.4.2-UK
2236.4.2-UK
 
Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe
– Zeugnismuster –
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 1. März 2010 Az.: VII.8-5 S 9612-3-7-7.1 413
 
 
I.
Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl S. 134, BayRS 2236-4-1-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2007 (GVBl S. 666), zu erteilenden Jahreszeugnisse, Abschlusszeugnisse und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
 
Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse und Urkunden mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
 
Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
 
In die Zeugnisse und Urkunden sind Name und Vorname sowie gegebenenfalls weitere Vornamen einzutragen. Bei den Zeugnissen und Urkunden ist erforderlichenfalls nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen.
 
Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
 
-
staatlichen Schulen,
-
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
-
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
 
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
 
 
II.
 
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe, hier: Zeugnismuster, vom 5. Juli 2004 (KWMBl I S. 188), geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2006 (KWMBl I S. 143), außer Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor

Anlagen