2236.4.2-UK
- Vollzug der Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe;
hier: Zeugnismuster
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 1. März 2010 Az.: VII.8-5 S 9614-3-7.1414
I.
Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe – BFSO HeilB) vom 18. Januar 1993 (GVBl S. 35, BayRS 2236-4-1-4-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. September 2006 (GVBl S. 741), zu erteilenden Jahreszeugnisse und Abschlusszeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie gegebenenfalls weitere Vornamen einzutragen. Bei den Zeugnissen ist erforderlichenfalls nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen.
Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
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- staatlichen Schulen,
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- kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
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- staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe, hier: Zeugnismuster, vom 11. März 1993 (KWMBl I S. 184) außer Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor