2160-UK
- Änderung der Satzung des Bayerischen Jugendrings
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. Januar 2011 Az.: I.7-5 K 6200-3.2 592
Auf Grund des Beschlusses des 137. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings vom 22. bis 24. Oktober 2010 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. Januar 2011 Az.: I.7-5 K 6200-3.118 530/2010 wird die Bekanntmachung vom 25. November 2004 (KWMBl I S. 481) über die Satzung des Bayerischen Jugendrings, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 10. September 2008 (KWMBl S. 346), wie folgt geändert:
§ 31 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Satz 4 erhält folgende Fassung:
„Bei Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des/der Präsidenten/in wird für den Rest der Amtszeit des Landesvorstandes gewählt.“
- 2.
- Es werden folgende Sätze 5 und 6 angefügt:
„Bei Nachwahl des/der Präsidenten/in wird diese/r für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Findet die Nachwahl des/der Präsidenten/in in einem außerordentlichen Hauptausschuss statt, so werden die zwei Jahre ab dem folgenden ordentlichen Hauptausschuss gerechnet.“
E r h a r d
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor