2251-WFK
Veröffentlichung der Hörfunkprogramme
der Landesrundfunkanstalten der ARD
und des Deutschlandradios
der Landesrundfunkanstalten der ARD
und des Deutschlandradios
vom 9. Februar 2011
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch Art. 1 des Dreizehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 30. Oktober 2009, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme. Die Auflistung folgt nachstehend.
Köln, den 9. Februar 2011
Dr. Markus Höppener