2210.1.1.5-WFK
Änderung der Bekanntmachung
über die Beschäftigung von Lektoren (Lektorenordnung – LektO)
über die Beschäftigung von Lektoren (Lektorenordnung – LektO)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 19. Juli 2012 Az.: E1-H 2173.5-10b/14 962
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Beschäftigung von Lektoren (Lektorenordnung) vom 8. März 2007 (KWMBl I S. 177), geändert durch Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (KWMBl S. 42), wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 2 Buchst. a erhält folgende Fassung:
- "a)
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für die Lehrtätigkeit geeigneten Fachgebiet nachweist. Bei Muttersprachlern und Bewerbern, die über vergleichbar gute Sprachkenntnisse verfügen, kann auch ein Hochschulabschluss, der kein sprachwissenschaftlicher ist, geeignet sein;“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.
Dr. Adalbert Weiß
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor