2230-1-1-5-UK
Fünfte Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
Vom 13. Juli 2012 (GVBl S. 399)
Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-UK), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 14. Oktober 2011 (GVBl S. 550), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Kollegs,“ die Worte „staatlichen Schülerheime im Sinn von Art. 107 Abs. 2 Satz 1 BayEUG,“ eingefügt.
- 2.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl „2012“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
- b)
- In Abs. 3 werden die Worte „Nr. 4.7 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2013,“ gestrichen.
- 3.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 5.18 eingefügt:
- „5.18
- Staatliche Realschule Nürnberg III“.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 5.18 bis 5.24 werden Nrn. 5.19 bis 5.25.
- c)
- Es wird folgende neue Nr. 6.16 eingefügt:
- „6.16
- Staatliche Realschule Großostheim“.
- d)
- Die bisherigen Nrn. 6.16 bis 6.32 werden Nrn. 6.17 bis 6.33.
- e)
- Es wird folgende neue Nr. 7.1 eingefügt:
- „7.1
- Staatliche Realschule Affing“.
- f)
- Die bisherigen Nrn. 7.1 bis 7.35 werden Nrn. 7.2 bis 7.36.
- 4.
- Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nrn. 1.15, 1.49, 1.67, 2.3, 2.16, 3.2 werden jeweils die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
- b)
- Es wird folgende neue Nr. 3.9 eingefügt:
- „3.9
- Gymnasium Lappersdorf“.
- c)
- Die bisherigen Nrn. 3.9 bis 3.25 werden Nrn. 3.10 bis 3.26.
- d)
- Die bisherige Nr. 3.26 wird Nr. 3.27; nach den Worten „Elly-Heuss-Gymnasium“ werden die Worte „für Mädchen“ eingefügt.
- e)
- In Nrn. 4.7 und 4.30 werden jeweils die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
- f)
- Es wird folgende neue Nr. 5.43 eingefügt:
- „5.43
- Gymnasium Wendelstein“.
- g)
- Die bisherige Nr. 5.43 wird Nr. 5.44.
- h)
- In Nrn. 6.28, 6.36 und 7.7 werden jeweils die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
- i)
- Es wird folgende neue Nr. 7.8 eingefügt:
- „7.8
- Gymnasium Diedorf“.
- j)
- Die bisherigen Nrn. 7.8 bis 7.24 werden Nrn. 7.9 bis 7.25.
- k)
- Die bisherige Nr. 7.25 wird Nr. 7.26; es werden die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
- l)
- Die bisherigen Nrn. 7.26 bis 7.34 werden Nrn. 7.27 bis 7.35.
- m)
- Die bisherige Nr. 7.35 wird Nr. 7.36; es werden die Worte „mit Schülerheim“ angefügt.
- n)
- Die bisherigen Nrn. 7.36 bis 7.40 werden Nrn. 7.37 bis 7.41.
- 5.
- In Anlage 4 Teil 1 Nr. 2.1 werden in Spalte 3 die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Deggendorf“ eingefügt.
- 6.
- Anlage 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 1.2 eingefügt:
- „1.2
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Altötting“.
- b)
- Die bisherige Nr. 1.2 wird Nr. 1.3.
- c)
- Es wird folgende Nr. 1.4 eingefügt:
- „1.4
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie Wasserburg am Inn“.
- d)
- Die bisherige Nr. 1.3 wird Nr. 1.5.
- e)
- Es wird folgende neue Nr. 2.1 eingefügt:
- „2.1
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Deggendorf“.
- f)
- Die bisherigen Nrn. 2.1 bis 2.3 werden Nrn. 2.2 bis 2.4.
- g)
- Es wird folgende neue Nr. 2.5 eingefügt:
- „2.5
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Passau“.
- h)
- Die bisherigen Nrn. 2.4 bis 2.5 werden Nrn. 2.6 bis 2.7.
- i)
- Die bisherige Nr. 2.6 wird Nr. 2.8; in Spalte 2 werden die Worte „Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Glashüttentechnik“ durch die Worte „Staatliche Fachschule für Glas“ ersetzt.
- j)
- Es werden folgende neue Nr. 3.2 und folgende Nr. 3.3 eingefügt:
- „3.2
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik, energiesparendes Bauen Neumarkt i.d.Opf.
- 3.3
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Waldmünchen“.
- k)
- Die bisherige Nr. 3.2 wird Nr. 3.4.
- l)
- Es werden folgende neue Nrn. 4.2 und 4.3 eingefügt:
- „4.2
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Bayreuth
- 4.3
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Coburg“.
- m)
- Die bisherigen Nrn. 4.2 bis 4.10 werden Nrn. 4.4 bis 4.12.
- n)
- Es wird folgende neue Nr. 5.1 eingefügt:
- „5.1
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umwelttechnik und regenerative Energien Ansbach/Triesdorf“.
- o)
- Die bisherige Nr. 5.1 wird Nr. 5.2.
- p)
- Es wird folgende Nr. 5.3 eingefügt:
- „5.3
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Roth“.
- q)
- Es wird folgende neue Nr. 6.2 eingefügt:
- „6.2
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Hotel- und Gaststättengewerbe Bad Kissingen“.
- r)
- Die bisherigen Nr. 6.2 wird Nr. 6.3.
- s)
- Es werden folgende Nrn. 6.4 und 6.5 eingefügt:
- „6.4
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität Bad Neustadt a.d.Saale
- 6.5
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik Lohr am Main“.
- t)
- Die bisherige Nr. 6.3 wird Nr. 6.6.
- u)
- Es werden folgende neue Nrn. 7.1 und 7.2 eingefügt:
- „7.1
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie Donauwörth
- 7.2
- Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Höchstädt“.
- v)
- Die bisherigen Nrn. 7.1 bis 7.3 werden Nrn. 7.3 bis 7.5.
- 7.
- Anlage 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 1.1 eingefügt:
- „1.1
- Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Freising“.
- b)
- Die bisherigen Nrn. 1.1 bis 1.4 werden Nrn. 1.2 bis 1.5.
- 8.
- Anlage 10 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Landesschulen“ durch das Wort „Landesschule“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 1.1 werden nach dem Wort „München“ die Worte „mit Schülerheim“ eingefügt.
- c)
- Nr. 1.2 wird aufgehoben.
- 9.
- Anlage 11 wird wie folgt geändert:
- a)
- Es wird folgende neue Nr. 1.2 eingefügt:
„
Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
1.2
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen
|
Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen,
Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen“.
|
- b)
- Die bisherigen Nrn. 1.2 bis 1.6 werden Nrn. 1.3 bis 1.7.
- c)
- Es wird folgende neue Nr. 2.1 eingefügt:
„
Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
2.1
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Deggendorf
|
Staatliche Berufsschule II Deggendorf,
Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf“.
|
- d)
- Die bisherigen Nrn. 2.1 bis 2.4 werden Nrn. 2.2 bis 2.5.
- e)
- Die bisherige Nr. 2.5 wird Nr. 2.6; in Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Glashüttentechnik“ durch die Worte „Staatliche Fachschule für Glas“ ersetzt.
- f)
- Es wird folgende neue Nr. 4.6 eingefügt:
„
Lfd. Nr.
|
Bezeichnung des Schulzentrums
|
Schulen des Schulzentrums
|
4.6
|
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kronach
|
Staatliche Berufsschule Kronach,
Staatliche Berufsfachschule für Hauswirtschaft Kronach,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kronach,
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Kronach“.
|
- g)
- Die bisherigen Nrn. 4.6 bis 4.8 werden Nrn. 4.7 bis 4.9.
§ 2
1Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2012 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 2 Buchst. b mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.
München, den 11. Juli 2012
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Dr. Ludwig Spaenle
Staatsminister
Staatsminister