Veröffentlichung KWMBl. 2012/18 S. 255 vom 16.08.2012

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Az.: LZ 3 5 3061
2230.1.1.1.1.3-UK
2230.1.1.1.1.3-UK
Informationstag
„Lernort Staatsregierung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 16. August 2012  Az.: LZ 3 5 3061
 
Auf Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird das Programm „Lernort Staatsregierung“ durch die Bayerische Landeszentrale bis auf weiteres fortgeführt. Im Rahmen verstärkter Bemühungen um die politische Bildung der Jugend werden die schon seit vielen Jahren mit großem Erfolg durchgeführten Besuche von Schulklassen an den Bayerischen Staatsministerien und an der Bayerischen Staatskanzlei auch in Zukunft angeboten.
Der Informationstag „Lernort Staatsregierung“ will über Aufgaben und Arbeitsweisen der Bayerischen Staatsregierung (Exekutive) informieren. Die Jugendlichen sollen „vor Ort“ einen Einblick bekommen, wo Politik gemacht wird und wie der politische Entscheidungsprozess abläuft. In Gesprächen mit leitenden Beamten und nach Möglichkeit mit Mitgliedern des bayerischen Kabinetts wird ein Beitrag geleistet, die Distanz zwischen Jugend und Staat abzubauen.
Teilnehmerkreis:
An dem Programm können die 9. (und ggf. 10.) Klassen der Haupt- und Mittelschulen (ggf. auch Förderschulen), die 10. Klassen der Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie auch Kurse aus den 11. und 12. Jahrgangsstufen der Gymnasien teilnehmen.
Es können sich auch interessierte Klassen der Fach- und Berufsoberschulen sowie anderer beruflicher Schulen für einen Besuch bei der Bayerischen Staatsregierung bewerben.
Grundsätzlich kann sich jede Schule in jedem Schuljahr für einen Termin bewerben.
Vorbereitung und Durchführung:
Der Informationstag findet in der Landeshauptstadt München, dem Sitz der Bayerischen Staatsregierung, statt.
Die inhaltliche Vorbereitung der eintägigen Informationsfahrt wird an den Schulen durchgeführt; verbindliche Richtschnur bilden dabei die Lehrplanvorgaben für den Bereich der politischen Bildung. Eine gründliche Vorbereitung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die eingeladenen Gruppen erhalten von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Hinweise und ggf. Materialien zur Vorbereitung. Die Informationstage selbst werden von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit organisatorisch betreut und inhaltlich gestaltet. Die Kosten für die Verpflegung trägt die Landeszentrale, zu den Fahrtkosten wird ein Zuschuss gezahlt. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss sind bei Terminen im ersten Schulhalbjahr bis zum Ende des Schuljahres, bei Terminen im zweiten Schulhalbjahr bis zum Ende des Kalenderjahres einzureichen.
Zeitlicher Ablauf des Informationstages:
9.45 Uhr
ca. 13.00 Uhr
ca. 16.00 Uhr
Ankunft an einem Staatsministerium oder an der Staatskanzlei
Mittagessen
Ende der Veranstaltung
Vorgesehenes Programm:
Vorstellung der Aufgaben und des Aufbaus des jeweiligen Ministeriums bzw. der Bayerischen Staatskanzlei durch einen Beamten des Hauses
Vortrag und Gespräch über einen Aufgabenschwerpunkt des Ressorts nach vorhergehender Absprache hinsichtlich der Wünsche und Interessen der Schülerinnen und Schüler
ggf. Rundgang durch das Gebäude
Nach Möglichkeit Gespräch mit der Staatsministerin, dem Staatsminister, dem Staatssekretär, der Staatssekretärin oder deren Persönlichen Referenten
Aufarbeitung der am Vormittag erhaltenen Informationen; Abschlussdiskussion
Besichtigung der Bayerischen Staatskanzlei
Anmeldung:
Zur Teilnahme an den Informationstagen können Schulen ab sofort ihre formlose Anmeldung richten an die
Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Praterinsel 2
80538 München
Fax : 089 2186-2180
E-Mail: andreas.kolitsch@stmuk.bayern.de.
Weitere Informationen im Internet: www.politische-bildung-bayern.de unter:
Veranstaltungen → „Lernort Staatsregierung“
Die Meldung der Schule soll folgende Angaben enthalten:
Schuladresse mit Telefon- und Faxnummer
teilnehmende Klasse/Gruppe (Schülerzahl) und verantwortliche Lehrkraft
ggf. gewünschter Zeitraum des Besuchs in München und bevorzugtes Ressort.
Jede Schule kann grundsätzlich pro Schuljahr nur eine Gruppe mit maximal 33 Schülern melden. Erwünscht sind auch klassenübergreifende Gruppen von interessierten Schülerinnen und Schülern aus einer Jahrgangsstufe, oder z. B. Wahlkurse Politik und Zeitgeschichte o. ä., falls dies schulintern organisiert und genehmigt werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung sowohl zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ als auch zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung zu erhalten. Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal bei einem der Angebote zum Zuge kommen zu lassen.
Nach der Anmeldung bei der Landeszentrale wird diese bei Berücksichtigung der Schule das Ressort, den endgültigen Termin und alle weiteren Verfahrensschritte mitteilen.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 2. August 2011 (KWMBl S. 272, StAnz Nr. 36) außer Kraft.
 
Dr. Ludwig Spaenle
Staatsminister