2230.1.3-UK
Schulversuch: „CAS in Prüfungen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
vom 17. August 2012 Az.: VI.7-5 S 5400.13-6b.75 532
Mit Ablauf des Schuljahrs 2011/12 endet der Schulversuch „Medienintegration im Mathematikunterricht“, bei dem der Einsatz von Computeralgebrasystemen (CAS) im Mathematikunterricht ab Jahrgangsstufe 10 erprobt wurde. Computeralgebrasysteme erlauben den Schülerinnen und Schülern einen eigentätigen, dynamischen und anschaulichen Zugang zu vielen mathematischen Inhalten.
Seit dem Schuljahr 2011/12 hat jedes Gymnasium die Möglichkeit, CAS-Klassen bzw. CAS-Kurse ab Jahrgangsstufe 10 einzurichten; erstmalig wird für alle Gymnasien im Schuljahr 2013/14 ein CAS-Abitur im Fach Mathematik angeboten werden. In solchen Klassen bzw. Kursen darf bei Leistungsnachweisen in den Fächern Mathematik, Physik und Informatik ein Computeralgebrasystem verwendet werden. Dieses CAS muss sich auf einem vom Staatsministerium zugelassenen CAS-Taschenrechner befinden. Zur Unterbindung von Unterschleif können die zugelassenen CAS-Taschenrechner in einen Prüfungsmodus versetzt werden.
Im Rahmen des Schulversuchs „CAS in Prüfungen“ werden neben CAS-Taschenrechnern auch Notebooks mit CAS bzw. Netbooks mit CAS als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen zunächst in Jahrgangsstufe 10 zugelassen.
Von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg wurde ein USB-Stick entwickelt, der auf Notebooks bzw. Netbooks eine auf Linux basierte Prüfungsumgebung erzeugt. Dazu muss der Computer über den USB-Stick gebootet werden. In der Prüfungsumgebung ist kein Zugriff auf Festplatten oder andere Datenträger möglich. Auf dem Stick befindet sich eine Version der Software GeogebraCAS, welche die an die CAS-Taschenrechner gestellten Mindestanforderungen erfüllt. Diese Version wird ab August 2012 auch als kostenfreier Download im Internet erhältlich sein. GeogebraCAS wird vom Staatsministerium im Rahmen des Schulversuchs – gemäß Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBI S. 129) – als Hilfsmittel zur Verwendung in Leistungsnachweisen im Fach Mathematik in Jahrgangsstufe 10 (jedoch nicht in den Jahrgangsstufen 11 und 12) zugelassen.
- 1.
- Dauer des Schulversuchs
Der Schulversuch ist auf die Dauer von fünf Jahren angesetzt, d. h. bis zum Ende des Schuljahres 2016/17.
- 2.
- Teilnehmende Schulen
Zu Beginn des Schulversuchs werden folgende Gymnasien aufgenommen:
Gymnasium Ottobrunn
Gymnasium Veitshöchheim
Gymnasium Wertingen
- 3.
- Budgetneutralität
Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.
- 4.
- Auswertung der Ergebnisse
Der Schulversuch wird durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Prof. Dr. Weigand) wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die teilnehmenden Schulen sind zur Mitwirkung am Evaluationsverfahren aufgefordert.
- 5.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. August 2012 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2017 außer Kraft.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent