Veröffentlichung KWMBl. 2012/03 S. 38 vom 09.01.2012

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Az.: S 1-5 S 7641-4b.125 762
2230.1.3-UK
2230.1.3-UK
Änderung der Bekanntmachung über Kooperationsmodelle zwischen
Haupt-/Mittelschule und Realschule für das Schuljahr 2011/2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 9. Januar 2012  Az.: S 1-5 S 7641-4b.125 762
1.
Die Bekanntmachung zu Kooperationsmodellen zwischen Haupt-/Mittelschule und Realschule für das Schuljahr 2011/2012 vom 6. Dezember 2010 (KWMBl 2011 S. 13) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift der Bekanntmachung werden die Worte „für das Schuljahr 2011/2012“ gestrichen.
1.2
Nr. 3 erhält folgende Fassung:
,,3.
Ausschreibung und Ausgestaltung
Die Kooperationsmodelle zwischen Haupt-/Mittelschule und Realschule können auch zum Beginn des Schuljahrs 2012/2013 eingeführt werden. Sie haben eine Laufzeit bis längstens zum Ende des Schuljahrs 2014/2015. Die Schulen legen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis zum Ablauf des 30. April 2012 einen Antrag zur Genehmigung der Durchführung ihres Kooperationsmodells vor.
Ein Schwerpunkt liegt bei dieser Ausschreibung auf den sog. „9+2-Modellen“. Diese Modelle ermöglichen Schülerinnen und Schülern, die keinen M-Zug an der Haupt-/Mittelschule besuchen, aber dennoch das Potenzial für einen mittleren Schulabschluss haben, im Anschluss an die Jahrgangsstufe 9 nach zwei Schuljahren den mittleren Schulabschluss zu erwerben. Bei einer Kooperation von Haupt-/Mittelschule und Realschule ist es vorrangiges Ziel, dass diese Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss an der Realschule erwerben können.
Dem Antrag sind eine Aufstellung der Ziele, eine detaillierte Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen, die erforderlichen Unterschriften (beteiligte Schulen, Schulaufwandsträger, Elternbeiräte) sowie weitere aussagekräftige Unterlagen im Sinne der vorliegenden Ausschreibungsbedingungen (z. B. ein Konzept zur Überwindung der ggf. vorhandenen räumlichen Distanz zwischen den Partnerschulen) beizufügen. Es wird besonders auf das Unterschriftserfordernis, v. a. der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.
Individuelle Vorschläge und Anregungen von Seiten der Antragsteller für die konkrete Ausgestaltung der Kooperationsmodelle sind im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich erwünscht und werden ergebnisoffen geprüft.
Einbezogen werden bestehende Schulen oder ggf. auch Neugründungen von Realschulen in bislang unterversorgten Gebieten zur Ergänzung des Realschulangebotes, die den üblichen Genehmigungsbedingungen genügen. Im Rahmen dieser Modelle genügt jedoch statt der bisher notwendigen Dreizügigkeit der Nachweis einer gesicherten Zweizügigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass gerade in diesen Fällen eine möglichst frühzeitige Antragstellung (idealerweise deutlich vor Fristablauf) notwendig ist, um die beiden Genehmigungsverfahren (Zweizügige Realschule und Kooperationsmodell) vollständig durchzuführen und – im Fall einer positiven Entscheidung – eine reibungslose Umsetzung des Konzepts zum Schuljahr 2012/2013 gewährleisten zu können.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.
 
Dr. Müller
Ministerialdirektor