Veröffentlichung KWMBl. 2012/05 S. 59 vom 07.02.2012

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Az.: II.5-5 P 1030.2-1b.113 517
2035-UK
2035-UK
Änderung
der Bekanntmachung zur Freistellung und
Kostenübernahme für die Teilnahme von
Personalratsmitgliedern an Schulungs- und
Bildungsveranstaltungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 7.  Februar 2012  Az.: II.5-5 P 1030.2-1b.113 517
Die Bekanntmachung zur Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom 21. August 2001 (KWMBl I S. 342, ber. 2002 S. 402), geändert durch Bekanntmachung vom 18. Dezember 2003 (KWMBl I 2004 S. 13), wird wie folgt geändert:
1.
An Abschnitt A Nr. 2 Abs. 5 wird folgender Satz 4 angefügt: „Entsprechendes gilt für die Freistellung von Mitgliedern der Gesamtpersonalvertretungen.“
2.
Abschnitt A Nr. 4 wird wie folgt geändert:
2.1
In Abs. 3 wird der Satzteil „wenn sie bei Schulungen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes des Teilnehmers je Schulungstag den Betrag von 105,- EUR nicht übersteigen“ ersetzt durch „wenn sie bei Schulungen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes des Teilnehmers einen angemessenen Grenzbetrag je Schulungstag nicht übersteigen. Der angemessene Grenzbetrag beträgt bei Schulungen, die bis zum 2. Januar 2012 durchgeführt werden, 105,- EUR je Schulungstag. Bei Schulungen, die nach dem 2. Januar 2012 durchgeführt werden, beträgt der Grenzbetrag 125,- EUR je Schulungstag.“
2.2
In Abs. 5 Satz 1 wird der Satzteil „Übersteigt die Summe aus der Seminargebühr und den Kosten für Verpflegung und Unterkunft den Grenzbetrag von 105,- EUR Schulungstag,“ ersetzt durch „Übersteigt die Summe aus der Seminargebühr und den Kosten für Verpflegung und Unterkunft den oben genannten Grenzbetrag von 105,- EUR bzw. 125,- EUR je Schulungstag,“.
3.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Dr.  Peter Müller
Ministerialdirektor