2234.1-UK
- Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 20. März 2012 Az.: V.4-5 O 6122-5.26 139
Aufgrund von Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 der Schulordnung für die Realschulen (RSO) wird bestimmt:
I.
Zur Beratung und Unterstützung der Realschulen in allen schulischen Fragen, insbesondere auch in den Bereichen Schulentwicklung, Unterrichtsqualität (einschließlich Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie Sicherung von Standards), zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Visitation und Evaluation sowie für die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Realschulen werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Staatsministerium) Ministerialbeauftragte für die Realschulen bestellt. Sie besuchen die Realschulen in regelmäßigen Abständen und nach Bedarf und berichten dem Staatsministerium. Im Rahmen einer zeitgemäßen Begleitung und Unterstützung der Realschulen bilden die Dienststellen der Ministerialbeauftragten ein Kompetenzzentrum der Beratung. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten unterstützt.
Sie werden außerdem insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:
- 1.
- Regelmäßige Schulbesuche zur Qualitätssicherung, Qualitätssteigerung und Schulentwicklung,
- 2.
- Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Realschulen,
- 3.
- Vorbereitung und Leitung von Direktorentagungen,
- 4.
- Gewinnung und Förderung von Führungsnachwuchs,
- 5.
- Mitwirkung bei den dienstlichen Beurteilungen der Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen nach Maßgabe von Abschn. B Nr. 4.4.1 Buchst. a der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern (Bekanntmachung vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) in deren jeweiliger Fassung und Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der staatlichen Lehrkräfte an Realschulen,
- 6.
- Stellungnahme zu Bewerbungen um die Besetzung von Funktionsstellen und zu Versetzungswünschen von Schulleiterinnen und Schulleitern,
- 7.
- Personalbewirtschaftung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Staatsministerium,
- 8.
- Amtseinführung der neu bestellten und Verabschiedung der ausscheidenden Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen,
- 9.
- Organisation der regionalen Lehrerfortbildung und Durchführung von besonderen Fortbildungsmaßnahmen,
- 10.
- Verantwortung für das Praktikumsamt,
- 11.
- Koordination der Zusammenarbeit zwischen Universitäten/Hochschulen und Realschulen,
- 12.
- Gewährung von Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für behinderte Schülerinnen und Schüler; die Regelungen der Bekanntmachung zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens vom 16. November 1999 (KWMBl I S. 379) in deren jeweils geltender Fassung bleiben unberührt,
- 13.
- Gutachten für den Nachweis der pädagogischen Eignung für Lehrkräfte an privaten Realschulen,
- 14.
- Mitwirkung bei der Prüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Realschulen,
- 15.
- Beratung anderer Institutionen in fachlichen Angelegenheiten,
- 16.
- Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht der anderen Schularten nach Maßgabe der Bekanntmachung zur Vernetzung der Schulaufsicht und Stärkung ihrer Beratungsfunktion vom 24. Januar 2012 (KWMBl S. 42) in deren jeweiliger Fassung.
Die Ministerialbeauftragten erfüllen ferner die Aufgaben, die ihnen das Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall zuweist. Das Staatsministerium kann den Ministerialbeauftragten auch Aufgaben über ihren Aufsichtsbezirk hinaus zuweisen. Sonstige in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführte Aufgaben der Ministerialbeauftragten werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt.
II.
- 1.
- In jedem Regierungsbezirk wird vom Staatsministerium eine Ministerialbeauftragte bzw. ein Ministerialbeauftragter für Realschulen bestellt. Für den Regierungsbezirk Oberbayern wird je eine Ministerialbeauftragte bzw. ein Ministerialbeauftragter für Oberbayern-Ost und für Oberbayern-West bestellt.
- 2.
- Die Aufsichtsbezirke Oberbayern-Ost und Oberbayern-West werden wie folgt abgegrenzt:
- 2.1
- Der Aufsichtsbezirk Oberbayern-Ost umfasst die Stadt Rosenheim und die Landkreise Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Freising, Miesbach, Mühldorf a. Inn, München, Rosenheim und Traunstein.
- 2.2
- Der Aufsichtsbezirk Oberbayern-West umfasst die Landeshauptstadt München, die Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Starnberg und Weilheim-Schongau.
Die Ministerialbeauftragten sind auch für die Abendrealschulen zuständig. Die Zuständigkeit für die Schulen besonderer Art betreffend wird auf Art. 126 Abs. 4 Satz 2 BayEUG und die Schulordnung für die Schulen besonderer Art (BesASO) vom 30. August 2006 (GVBl S. 722, BayRS 2235-2-1-1-UK) in deren jeweils geltender Fassung verwiesen.
- 3.
- Dienstsitz der Ministerialbeauftragten ist die Schule, deren Leitung ihnen zugleich übertragen ist. Die Bezeichnung der Dienststellen der Ministerialbeauftragten lautet: „Die bzw. der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in …………“ (Angabe des Aufsichtsbezirks).
Aufsichtsbezirk
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Dienststelle (Anschrift)
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Oberbayern-Ost
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Auf der Burg 6
83512 Wasserburg a. Inn
Tel.: (0 80 71) 90 33 00
Fax: (0 80 71) 9 03 30 29
E-Mail: sekretariat@mbobo.de
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Oberbayern-West
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Bahnhofstraße 15
82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: (0 81 41) 50 26 10
Fax: (0 81 41) 50 26 11
E-Mail: dienststelle@mbobw.de
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Niederbayern
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Christoph-Dorner-Straße 18
84028 Landshut
Tel.: (08 71) 96 57 00 50
Fax: (08 71) 96 57 00 60
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Oberpfalz
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Isarstraße 24
93057 Regensburg
Tel.: (09 41) 5 07 10 96
Fax: (09 41) 5 07 10 99
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Oberfranken
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Adolf-Wächter-Straße 10
95447 Bayreuth
Tel.: (09 21) 50 70 38 80
Fax: (09 21) 5 07 03 88 14
E-Mail: mbrs-ofr@t-online.de
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Mittelfranken
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Pommernstraße 10
90451 Nürnberg
Tel.: (09 11) 64 60 92
Fax: (09 11) 64 68 54
E-Mail: Dienststelle@mb-rs-mfr.de
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Unterfranken
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Frankfurter Straße 71
97082 Würzburg
Tel.: (09 31) 4 53 45 14
Fax: (09 31) 4 53 45 45
E-Mail: dienststelle@mbrs-ufr.de
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Schwaben
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Völkstraße 20
86150 Augsburg
Tel.: (08 21) 3 24 15 21
Fax: (08 21) 3 24 15 25
E-Mail: mbschwaben.rs@augsburg.de
|
- 4.
- Die Dienststelle der bzw. des Ministerialbeauftragten führt ein Dienstsiegel mit dem kleinen Staatswappen. § 33 der Lehrerdienstordnung (LDO) gilt entsprechend.
- 5.
- Die Ministerialbeauftragten vertreten sich wechselseitig wie folgt:
Oberbayern-Ost / Niederbayern
Oberbayern-West / Schwaben
Mittelfranken / Oberpfalz
Oberfranken / Unterfranken.
Sie vertreten sich entsprechend bei Angelegenheiten der eigenen Schule und bei Beschwerden gegen eigene Entscheidungen.
Die Bestellung einer weiteren Vertreterin bzw. eines weiteren Vertreters regelt jede bzw. jeder Ministerialbeauftragte für ihren bzw. seinen Aufsichtsbezirk.
- 6.
- Die Ministerialbeauftragten nehmen ihre Aufgaben im Namen und nach den Weisungen des Staatsministeriums wahr.
III.
- 1.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
- 2.
- Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen vom 23. November 2005 (KWMBl I S. 414) außer Kraft.
O h r n b e r g e r
Ministerialdirigentin
Ministerialdirigentin