2030.2.2-WFK
Änderung des Konzepts des
Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst zur Durchführung
der modularen Qualifizierung
Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst zur Durchführung
der modularen Qualifizierung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 14. Juni 2013 Az.: A 1-M 1324.4-8b/11 449
- 1.
- Das Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-StMWFK) vom 17. Februar 2012 (KWMBl S. 134) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2 „Inhalt und Dauer der Maßnahmen“ werden die Sätze 2 bis 4 gestrichen; die Satzbezeichnung im bisherigen
Satz 1 entfällt.
- 1.2
- In den Anlagen 1 bis 8 werden in der Spalte „Inhalte der Maßnahme“ die Zeichen „ * “ gestrichen.
- 1.3
- In der Anlage 7 werden in den Tabellenzeilen mit den Inhalten der Maßnahme „Archivalien- und Schriftkunde vor 1799“, „Verfassungs-, Verwaltungs- und Rechtsgeschichte vor 1799“ und „Rechtsgrundlagen und Archivpraxis" in der Spalte „Durchführende Stelle“ jeweils nach dem Wort „Bayern“ ein Komma und die Worte „Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen“ angefügt.
- 1.4
- In der Anlage 8 werden in der Tabellenzeile „Archivmodul II“ in der Spalte „Inhalte der Maßnahme“ nach den Worten „ Französische Schriftkunde“ die Worte „ Bestandserhaltung, Digitalisierung“ angefügt.
- 1.5
- Es wird folgende neue Anlage 9 angefügt:
Anlage 9:
Technischer Dienst für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
Quali-
fikations- ebene |
Beginn
der Maßnahme |
Inhalte der
Maßnahme |
Dauer der
Maßnahme einheiten zu je 45 Minuten) |
Abschluss der Maßnahme
|
Durchführende Stelle
|
Für
Ämter ab der Be- gruppe A 10 |
A 8 oder
A 9 |
Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht
|
30 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
|
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
|
A 8 oder
A 9 |
Controlling und Organisation (Verwaltungsmanagement)
|
32 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
|
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
|
|
A 8 oder
A 9 |
einschlägige Fortbildung im
IuK-Bereich |
mindestens
32 UE |
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
|
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern; Bayerische Verwaltungsschule
|
|
A 8 oder
A 9 |
Schlüsselkompetenzen *
|
32 UE
|
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
|
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
|
|
A 9
|
Ingenieurmathematik *
|
32 UE
|
Mündliche Prüfung
|
Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Regensburg
|
Die mit einem * gekennzeichneten Maßnahmen sind verpflichtend zu absolvieren. Darüber hinaus sind zwei weitere Maßnahmen aus dieser Anlage zu absolvieren. Die Auswahl trifft die Ernennungsbehörde.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Dr. Adalbert Weiß
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor