2232.1-UK
Schülerliste für Schülerinnen und Schüler an
Grundschulen und Mittelschulen
Grundschulen und Mittelschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
vom 5. Juli 2013 Az.: IV.4-S 7300-4b.64 248
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus regelt für den Bereich der staatlichen Grundschulen und Mittelschulen Folgendes:
- 1.
- Schülerliste
- 2.
- Inkrafttreten
Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter führt für jede Schülerin und jeden Schüler der Klasse eine Schülerliste nach dem Muster der Anlage dieser Bekanntmachung. Die Schülerliste gilt jeweils für die Zeit des Besuchs der Grundschule oder der Mittelschule. Die Schülerliste wird nach Beendigung des Besuchs der Grundschule oder der Mittelschule oder nach dem Verlassen der Mittelschule ein Schuljahr aufbewahrt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor