Hinweis
Mit dem Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts vom 8. April 2013 (GVBl S. 174) wurde die Verordnung über den Landesdenkmalrat geändert. Nachstehend wird der Wortlaut dieser Änderung abgedruckt:
„§ 2
Änderung von Vorschriften
(…)
(27) Die Verordnung über den Landesdenkmalrat (BayRS 2242-1-1-WFK) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Überschrift wird der Klammerzusatz „(DRatV)“ angefügt.
- 2.
- In § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 1 Satz 3 werden jeweils die Worte „Unterricht und Kultus“ durch die Worte „Wissenschaft, Forschung und Kunst“ ersetzt.
- 3.
- In § 3 werden die Worte „über die Reisekostenvergütung der Beamten der Reisekostenstufe C“ durch die Worte „des Bayerischen Reisekostengesetzes“ ersetzt.“
„§ 4
Inkrafttreten
1Dieses Gesetz tritt am 30. April 2013 in Kraft.
(…)“