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Änderung der Bekanntmachung über
die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung
für andere Bewerber
an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege −
Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung
für andere Bewerber
an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege −
Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. November 2013 Az.: VII.8-5 S 9500-3-7a.66 443I
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse“ vom 23. Juli 2013 (KWMBl S. 275) wird wie folgt geändert:
In Nr. 5 werden die Worte „6. März 2014“ durch die Worte „13. März 2014“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2013 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor