2245-WFK
Änderung der Richtlinien
für die Gewährung von Zuwendungen
für Sing- und Musikschulen
für die Gewährung von Zuwendungen
für Sing- und Musikschulen
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 1. Februar 2013 Az.: B 6-K 1633.6-12b/28 960
- 1.
- Die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen vom 18. Mai 2011 (KWMBl S. 120) werden wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 3.3.1 wird der Betrag „260.000 € “ durch den Betrag „290.000 € “ ersetzt.
- b)
- In Nr. 3.3.2 Abs. 5 Spiegelstrich 1 wird der Betrag „260.000 € “ durch den Betrag „290.000 € “ ersetzt.
- c)
- In Nr. 3.3.2 Abs. 5 Spiegelstrich 2 wird der Betrag „260.000 € “ durch den Betrag „290.000 € “ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2013 in Kraft.
Dr. Adalbert Weiß
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor