2210-2-13-WFK
Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über abweichende Regelungen
vom Bayerischen Hochschulgesetz
an der Ludwig-Maximilians-Universität München
zur Änderung der
Verordnung über abweichende Regelungen
vom Bayerischen Hochschulgesetz
an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Vom 14. März 2013 (GVBl S. 168)
Auf Grund des Art. 106 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2012 (GVBl S. 339), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über abweichende Regelungen vom Bayerischen Hochschulgesetz an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 23. Mai 2007 (GVBl S. 361, BayRS 2210-2-13-WFK), geändert durch Verordnung vom 20. April 2009 (GVBl S. 122), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Überschrift wird der Klammerzusatz „(Abweichungsverordnung LMU München – LMUAbwV)“ angefügt.
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden das Wort „acht“ durch das Wort „zehn“ und die Worte „im Verhältnis 5:1:1:1“ durch die Worte „im Verhältnis 6:1:1:2“ ersetzt.
- b)
- Es werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
„3Abweichend von Art. 26 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG kann in der Grundordnung geregelt werden, dass bei vorzeitigem Ausscheiden eines nicht hochschulangehörigen Mitglieds des Hochschulrats für den Rest der Amtszeit des bisherigen Mitglieds ein neues Mitglied bestellt wird. 4Entsprechendes gilt, wenn der Hochschulrat erweitert wird.“
- 3.
- In § 8 Abs. 7 Satz 2 werden nach dem Klammerzusatz „(GVBl S. 338, BayRS 2210-1-1-2-WFK)“ die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
- 4.
- § 11 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Absatzbezeichnung entfällt.
- bb)
- In Satz 2 wird die Zahl „2013“ durch die Zahl „2021“ ersetzt.
- b)
- Abs. 2 wird aufgehoben.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
(2) Abweichend von Abs. 1 tritt § 1 Nr. 4 am 1. April 2013 in Kraft.
München, den 14. März 2013
Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Wolfgang Heubisch
Staatsminister
Staatsminister