2220.4-UK
Orden und kirchliche Vereinigungen
mit der Eigenschaft einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts
mit der Eigenschaft einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
vom 22. März 2013 Az.: I.4-5 K 5181.2-5b.7 588
Das Kloster der Salesianerinnen in Pielenhofen, das in Bayern die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde in das Kloster der Salesianerinnen in Zangberg aufgenommen. Das Kloster der Salesianerinnen in Pielenhofen hat damit die Rechtsfähigkeit und die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren. Rechtsnachfolger ist das Kloster der Salesianerinnen in Zangberg.
Josef K u f n e r
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent