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Sprachliche Bildung:
Pflege und Erhalt der deutschen Sprache
als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer
Pflege und Erhalt der deutschen Sprache
als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Juni 2014 Az.: VI.4-5 S 4402.5-6a.9 171
„Die Grenzen meiner Sprache
bedeuten die Grenzen meiner Welt.“
bedeuten die Grenzen meiner Welt.“
(Ludwig Wittgenstein, 1889-1951)
Die Sprache ist eine der höchsten Kulturleistungen des Menschen. Sie ist Träger von Sinn und Überlieferung, Schlüssel zum Welt- und Selbstverständnis sowie zentrales Mittel zwischenmenschlicher Verständigung. Sprache trägt wesentlich zur individuellen und gemeinschaftlichen Identitätsbildung bei. Sie hat grundlegenden Einfluss auf eine gelingende Lebensführung und prägt die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung des Menschen. Sprache ist Voraussetzung für die Integration des Einzelnen in die Gesellschaft und ermöglicht seine Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Lebenslanges Lernen ist eng mit Sprachkompetenz verbunden, desgleichen der Erfolg in Schule, Studium und Beruf.
Sprachliche Bildung stellt folglich eine wesentliche Aufgabe dar, die von allen Schularten und allen Fächern getragen wird. Dies gilt an bayerischen Schulen in erster Linie für die deutsche Sprache, die in Schule und Unterricht die primäre Bildungssprache darstellt. Internationale und nationale Leistungsvergleiche (PISA, VERA, Ländervergleich Sprachen) verdeutlichen, dass eine durchgängige und nachhaltige Förderung von Sprach- und Lesekompetenz weiterhin unerlässlich ist. Sie heben dabei den Wert der Sprachdiagnostik hervor, um eine passgenaue Förderung zu erzielen.
In einer global vernetzten und von digitalen Medien bestimmten Welt, in der andere Sprachen sowie Bilder und Symbole den Gebrauch der deutschen Sprache beeinflussen, sind die Pflege der Bildungs- und Unterrichtssprache Deutsch und die Entwicklung von Sprachbewusstheit zentrale Anliegen. Angesichts der zunehmenden sprachlichen Heterogenität der Schülerschaft richtet sich dieses Anliegen gerade an die Lernenden, die einer früh beginnenden und kontinuierlichen sprachlichen Förderung und Begleitung bedürfen wie Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus, Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft, in deren Umfeld eine andere Familiensprache als Deutsch gesprochen wurde oder wird, oder Heranwachsende mit besonderem Förderbedarf. Hierfür sind insbesondere Konzepte sprachsensiblen Unterrichts in allen Fächern von wachsender Bedeutung (vgl. hierzu entsprechende Handreichungen und Angebote in der Lehrerfortbildung).
Verschiedene Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler werden bei der Vermittlung sprachlicher Bildung ebenso als Bereicherung gesehen wie von Kindern und Jugendlichen gesprochene Mundarten, mit welchen sie über zusätzliche sprachliche Register verfügen. Beides stärkt die Sprecher selbst, gibt Impulse für einen freudvollen und aufgeschlossenen Zugang zu Sprache und Literatur und unterstützt die Wertschätzung kultureller Vielfalt.
Im Rahmen eines geschlechtersensiblen Unterrichts sind die spezifischen Begabungen und Interessen von Mädchen und Buben zu beachten – insbesondere was die Leseförderung und Auswahl der Schullektüre betrifft –, im Rahmen des sprachsensiblen Fachunterrichts die spezifischen sprachlichen Belange (z. B. Textsorten, Fachbegriffe) des jeweiligen Faches. Leitfach der sprachlichen Bildung ist das Fach Deutsch, Leitbild und Norm die deutsche Standardsprache.
Sprachliche Bildung vermittelt Einsichten in die Struktur und die kulturelle und interkulturelle Bedeutung von Sprache. Die Schülerinnen und Schüler lernen, geschriebene und gesprochene Sprache situationsangemessen, sachgemäß, partnerbezogen und zielgerichtet zu gebrauchen. Im kreativen und handelnden Umgang mit Stimme, Sprache, Literatur und Medien erfahren sie deren ästhetische Dimension. Das Wissen, Nachdenken und Sprechen über Sprache und ihre Funktionsweise spielt für die Weiterentwicklung von Sprachkompetenz im allgemein bildenden und beruflichen Unterricht eine wichtige Rolle.
Die Schülerinnen und Schüler werden sowohl im mündlichen wie im schriftlichen Sprachgebrauch in allen Fächern zu einem angemessenen Ausdruck, zur Verwendung präziser Begrifflichkeiten sowie zum sorgsamen Umgang mit Erscheinungen des Sprachwandels angehalten. Sie beachten die Regeln der Rechtschreibung und Grammatik. In allen Jahrgangsstufen werden sie zu übersichtlichen Aufzeichnungen sowie zu einer sprachlich sorgfältigen Heftführung angeleitet.
An allen Schularten sind die Lehrkräfte aller Fächer die sprachlichen Vorbilder ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie führen Fachbegriffe zusammen mit dem Wortbild ein und kennzeichnen Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie deutliche Ausdrucksschwächen in Leistungsnachweisen bzw. Aufzeichnungen der Lernenden, um u. a. mit Positivbeispielen und einer achtsamen Sensibilisierung ihre individuelle (fach-)sprachliche Entwicklung zu fördern.
Eine besondere Bedeutung bei der Pflege der deutschen Sprache in der Schule hat die Stärkung der Lesekompetenz in allen Fächern. Die Vermittlung von Methoden und Strategien für das Verstehen von Sachtexten und literarischen Texten spielt dabei eine besondere Rolle. Die Lehrkräfte aller Fächer machen ihre Schülerinnen und Schüler auf motivierende Lektüren aufmerksam. Eine gut ausgestattete Schulbibliothek kann hierbei wertvolle Dienste leisten. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit öffentlichen Bibliotheken, dem Buchhandel oder anderen außerschulischen Bildungspartnern am Ort oder in der Region.
Im Erwachsenenalter (18 bis 64 Jahre) sind deutschlandweit 7,5 Mio. Menschen sogenannte Funktionale Analphabeten, das entspricht mehr als vierzehn Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung. Von Funktionalem Analphabetismus wird gesprochen bei Unterschreiten der Textebene, d. h., dass eine Person zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben kann, nicht jedoch zusammenhängende – auch kürzere – Texte. Betroffene Personen (60 % verfügen über einen Schulabschluss) sind aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen aber nicht in der Lage, am gesellschaftlichen Leben in angemessener Form teilzuhaben. So misslingt etwa auch bei einfachen Beschäftigungen das Lesen schriftlicher Arbeitsanweisungen (leo. – Level One Studie). Eine fundierte schriftsprachliche Bildung an allen Schularten und in allen Fächern auch nach der Grundschule ist daher die beste Prävention.
Sprachliche Bildung ist eines der zentralen schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele, die den Lehrplänen aller Schularten zugrunde liegen. Alle Lehrkräfte sind beauftragt, das Ziel der Sprachlichen Bildung sowohl im Fachunterricht als auch in fächerverbindenden Projekten sowie im Schulleben schrittweise und ergebnisorientiert umzusetzen: Lehrerkonferenz und Fachschaften greifen das Thema „Sprachliche Bildung im Deutschen als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer“ regelmäßig auf und erarbeiten Maßnahmen zu seiner Umsetzung im Unterricht. Geeignete Handreichungen und Unterrichtsmaterialien werden dabei einbezogen. Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule sind die Schulleitungen dazu aufgerufen, Sprachliche Bildung als grundlegende Voraussetzung für kulturelle Teilhabe und Bildungserfolg aller Schülerinnen und Schüler im Prozess schulischer Qualitätssicherung systematisch zu verankern und das Bewusstsein ihrer Bedeutung regelmäßig zu erneuern.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft. Mit Ablauf des 30. Juni 2014 tritt die Bekanntmachung „Die Pflege der deutschen Sprache als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer“ vom 5. August 1988 (KWMBl I S. 380) außer Kraft.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ministerialdirigentin