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Änderung der Bekanntmachung über die
Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für
andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege –
Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für
andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege –
Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. August 2014 Az.: VI.8-5S9500-3-7a.55 956
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse“ vom 23. Juli 2013 (KWMBl S. 275), geändert durch Bekanntmachung vom 27. November 2013 (KWMBl S. 375), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 2 werden jeweils die Worte „Unterricht und Kultus“ durch die Worte „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
- 2.
- Die Überschrift Nr. 5 wird durch die Überschrift „Termine im Schuljahr 2014/15“ ersetzt.
- 3.
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Zahl „2014“ wird durch die Zahl „2015“ ersetzt.
- b)
- Die Worte „13. März 2014“ werden durch die Worte „5. März 2015“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2014 in Kraft.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor