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Änderung der Bekanntmachung zur Zuständigkeit
für den Vollzug von Leistungen des
Freistaates Bayern an die
Römisch-Katholische Kirche und die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
für den Vollzug von Leistungen des
Freistaates Bayern an die
Römisch-Katholische Kirche und die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Oktober 2014 Az.: X.6-BK5027-5b.126 455
Die Bekanntmachung zur Zuständigkeit für den Vollzug von Leistungen des Freistaates Bayern an die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (Zust-Kultus) vom 8. Oktober 2013 (KWMBl S. 307) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Überschrift „1. Zuständigkeit“ wird der bisherige Wortlaut Nr. 1.1.
- b)
- Es wird folgende Nr.1.2 angefügt:
- „1.2
- Der Vollzug der im Staatshaushalt vorgesehenen Förderung von außerordentlichen Bedürfnissen der Römisch-Katholischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern obliegt für das Gebiet des Freistaates Bayern der Regierung von Niederbayern.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor